Kritik an Auszahlungsmodus

Corona-Prämie: Pflegekraft aus Erlangen reicht Petition im Bundestag ein

5.8.2021, 12:30 Uhr
Manche finden es ungerecht, dass von der Corona-Prämie nun auch Mitarbeitende in Kliniken profitieren, die nicht auf Covid-Station gearbeitet haben. 

© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild Manche finden es ungerecht, dass von der Corona-Prämie nun auch Mitarbeitende in Kliniken profitieren, die nicht auf Covid-Station gearbeitet haben. 

Die Petition hat die Person, die in Erlangen wohnt und am Universitätsklinikum Erlangen (UKER) arbeitet, gut vorbereitet und Schriftsätze sowie Artikel auch der Erlanger Nachrichten verfolgt und archiviert.

Denn nun hat diese Person, deren Identität diesem Medienhaus bekannt ist und die anonym bleiben möchte, ihrem Ärger über die ihrer Meinung nach ungerechte Verteilungsart der so genannten Corona-Prämie II seinen Ärger in ein mehrseitiges Schreiben gekleidet und als Petition an den Deutschen Bundestag geschickt. Noch hat der entsprechende Ausschuss zwar nicht inhaltlich geantwortet, aber zumindest den Eingang des Schreibens bestätigt.

In dem Brief, der diesem Medienhaus vorliegt, fordert der/die Schreiber/in, dass die Prämie, die von den berechtigten Krankenhäusern nicht hauptsächlich an berechtigte Pflegekräfte bis Ende Juni 2021 ausbezahlt worden sei, "im Nachhinein an diese Beschäftigten analog der gesetzlichen Bestimmungen ausbezahlt wird". Zudem, so heißt es im Wortlaut der Petition, "ist der § 26d KHG im Nachhinein derart zu ändern, dass Ärzt*Innen vom Erhalt der Prämie nicht ausgeschlossen bleiben!" Genau das aber ist ein Kriterium; denn nach dem Willen des Gesetzgebers sind Ärztinnen und Ärzte als prämienberechtigte Personen ausgeschlossen.

Kritisch sieht die Person vor allem den Auszahlungsmodus der Corona-Prämie. Die Person schreibt in der Begründung ihrer Petition: "Auch das Universitätsklinikum Erlangen (UKER) schüttete über 1,7 Mio. Euro nach dem Gießkannenprinzip - und nicht wie gesetzlich gefordert - an fast alle Beschäftigten aus. Ausgenommen waren jedoch Mitarbeiter*Innen ab EG 12 und Pflegedienstleitungen. Erhalten haben diese Corona-Prämie sogar Verwaltungsmitarbeiter*Innen, welche sich im home-office befanden."

Tatsächlich gibt (wie auch andere Kliniken) das UKER die rund 1,8 Millionen Euro, die es von der Bundesregierung als Ausgleich für die besondere Belastung in der Corona-Zeit bekommt, an insgesamt 5225 der rund 8500 Beschäftigten weiter. Die Höhe der auszubezahlenden Corona-Prämie liegt bei knapp 400 Euro Euro bei einer Vollzeitkraft und ist abhängig von der individuellen Arbeitszeit der Mitarbeitenden.

Dieser Modus stößt nicht nur jener Person, die jetzt die Petition an den Bundestag richtet, sauer auf; vielmehr hat die Ausschüttungsart in den vergangenen Wochen auch bei anderen Beschäftigten des Uni-Klinikums für Ärger gesorgt.

Uniklinik-Beschäftigte meldeten sich zu Wort

So meldeten sich in Mails und Briefen an dieses Medienhaus Mitarbeitende auf Covid-Stationen und Intensivpflegekräfte zu Wort, die es als ungerecht empfanden, dass nun auch jene vom Corona-Zuschlag profitieren, die nicht nah oder gar nicht mit Corona-Erkrankten in Berührung gekommen waren.

Der Personalrat des UKER hatte in einem Schreiben an die Mitarbeitenden sein Einvernehmen mit dem Auszahlungsmodus zwar bekundet, zugleich aber von einer "aus seiner Sicht unfairen Verteilung" gesprochen und bedauert, dass der Klinikumsvorstand sich über seine Vorschläge hinwegsetze. Auch diesen Aspekt greift die Person in ihrer Petition auf.

In dem Brief heißt es wörtlich: "Im Falle des UKER wurde zwischen der Mitarbeitervertretung und der Geschäftsführung darüber hinaus kein Einvernehmen erzielt, vielmehr wurde der Personalrat erpresst, dem vorgelegten Verteilungsansinnen der Geschäftsführung zuzustimmen oder es käme zu gar keiner Auszahlung." Es sei davon auszugehen, so die Petitionsbegründung weiter, "dass die Gelder für die Corona-Prämie im 2. HJ 2020 ebenfalls nicht gesetzesentsprechend verteilt wurden."

Die Bundesregierung hatte für die Corona-Prämie II 450 Millionen Euro für Pflegekräfte aus rund 1000 Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Anspruch auf diese Sonderleistung haben zugelassene Kliniken, die 2020 durch die voll- oder teilstationäre Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patienten besonders belastet waren.

Was aber ist der Hintergrund für eine Petition?

Warum aber schickt der Beschäftigte des UKER eine Petition nach Berlin? Petitionen sind Bitten (mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung) und Beschwerden (über ein Handeln oder Unterlassen insbesondere von Behörden). Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für ihre Behandlung ist gegeben, wenn das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betrifft (d. h. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden).

Die Veröffentlichung auf der Internetplattform setzt insbesondere voraus, dass die Petition ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat, welches in die Zuständigkeit des Ausschusses fällt; zudem darf kein Ablehnungsgrund gemäß der Richtlinie für öffentliche Petitionen vorliegen. Dies erfordert zunächst eine entsprechende Prüfung, deren Ergebnis Ihnen mitgeteilt wird. Unabhängig von der Veröffentlichung einer Petition erfolgt ihre inhaltliche Prüfung und Behandlung gemäß den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses.

Ausschuss verspricht für alle Petitionen gleiche Sorgfalt

Der Ausschuss legt nach eigenen Angaben großen Wert darauf, alle Petitionen mit gleicher Sorgfalt zu behandeln, unabhängig von ihrer Veröffentlichung und der Zahl der Mitzeichnungen. Mit der Veröffentlichung beginnt die vierwöchige Mitzeichnungsfrist. Innerhalb der Mitzeichnungsfrist kann die Petition auf der Internetplattform des Ausschusses elektronisch mit gezeichnet und im Forum diskutiert werden.

Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Darüber würde sich die Person aus Erlangen sicherlich freuen.

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