Dormitz bekommt ab 2020 hauptamtlichen Bürgermeister

27.11.2018, 10:00 Uhr
Dormitz bekommt ab 2020 hauptamtlichen Bürgermeister

© Foto: Karl Heinz Wirth

Zweiter Bürgermeister Matthias Fuchs (ÜW) hatte dies mit einem Antrag begründet: Viele Aufgaben sind in den letzten Jahren von Bund, Land und Landratsämtern auf die Kommunen übertragen worden. Das sei zwar für den Bürger angenehm und erspart ihm so manchen Weg in die nächste Behörde, erklärte Fuchs – doch von den Verwaltungen wird mit diesen zusätzlichen Aufgaben und den Bürgermeistern einiges abgefordert. Was sich letztlich auch in höherem Arbeitsaufwand bei den Bürgermeistern niederschlägt, erläuterte Fuchs den Räten und plädierte für einen hauptamtlichen Bürgermeister ab 2020 nach der Kommunalwahl.

Wenn die Gemeinde den Kindergarten erweitere, neu baue, Straßen, Wasserleitungen und Kanäle erneuere, dann sei der Arbeitsaufwand schon immens, so Fuchs. "Dormitz hat zwar schon einiges erledigt, doch viele Projekte und Aufgaben stehen noch bevor", erläuterte der Zweite Bürgermeister Matthias Fuchs den Räten.

Gut ausgelastet

"Ich denke wir haben eine gute Verwaltung", meinte Marianne Mirsberger (CSU) und lehnte den Antrag als nicht gerechtfertigt ab. Lydia Bänsch (FW-UB) meinte wiederum: "Bei der Verantwortung für einen Haushalt von 5,6 Millionen Euro und 40 Mitarbeitern in der Verwaltungsgemeinschaft halte ich einen hauptamtlichen Bürgermeister für gerechtfertigt." Denn Holger Bezold erledige seine Aufgaben als ehrenamtlicher Bürgermeister überwiegend am Abend und am Wochenende. Der Arbeitsaufwand liegt jede Woche bei 35 bis 40 Stunden.

Neben seiner Tätigkeit als Erster Bürgermeister ist Bezold noch 40 Stunden in einer anderen Gemeinde beschäftigt. Die Belastungsgrenze für einen ehrenamtlichen Bürgermeister ist damit überschritten. Dem stimmte auch Karl Heinz Thaler (parteilos) zu und erinnerte, dass die Bürokratie im Vergleich zu den Vorjahren vielschichtiger und aufwendiger geworden ist. Die Projekte in der Gemeinde erforderten mehr Betreuung und der Leistungsdruck werde immer größer.

Christine Bänsch (FW-UB) sagte, es gehe um die Zukunft der Gemeinde – "und der Bürger unterscheidet nicht, ob der Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich ist. Er möchte nur, dass man ihm in angemessener Zeit zuhört". Elke Mölkner (FW-UB): "Es geht nicht um den Ist-Zustand, sondern ob die Gemeinde ab 2020 einen hauptamtlichen Bürgermeister hat. Ich glaube, es ist für die Gemeinde gut, mir geht es darum, dass man die Gemeinde voranbringt".

Kategorische Ablehnung

Marianne Mirsberger fragte: "Können wir uns das überhaupt leisten? Wie soll ich das meinen Wählern erklären, dass der nächste Bürgermeister hauptamtlich wird und mehr Geld kostet?" Sie lehnte den Antrag kategorisch ab.

Geschäftsleiter Nicky Weber erklärte, dass die Gemeindeordnung unter Artikel 34 "Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters" vorsehe: "In Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern ist der Erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass der Erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll."

Dormitz bekommt ab 2020 hauptamtlichen Bürgermeister

© Foto: Wirth

Die Mehrheit der Gemeinderäte zeigte großes Verständnis dafür, dass man über einen hauptamtlichen Bürgermeister nachdenken müsse. Matthias Fuchs stellte fest, dass wegen der zunehmenden Arbeit eines Bürgermeisters zunehmend mehr Gemeinden über einen hauptamtlichen Bürgermeister diskutieren: Von 29 Gemeinden im Kreis Forchheim haben 14 Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister, ergänzte Fuchs. Der Gemeinderat beschloss so mit namentlicher Abstimmung bei 10 zu fünf Stimmen, dass der Erste Bürgermeister künftig Beamter auf Zeit sein soll und dass die Satzungsänderung ab der Wahlperiode 2020 bis 2026 gilt. Damit beschäftigt die Gemeinde Dormitz ab 2020 einen hauptamtlichen Bürgermeister.

Nicht mehr Stand der Technik

Weiter beschlossen die Gemeinderäte mehrheitlich, den Auftrag zur Erstellung einer Neukalkulation der Friedhofsgebühren an das Büro Ulrike Peter in Augsburg zu vergeben. Anlieger der Sebalder Straße haben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung Bedenken gegen die Kapazität des vorhandenen Kanals erhoben.

Der AVS als Träger öffentlicher Belange teilte der Gemeinde mit, dass das Planungsgebiet im Einzugsgebiet von Anlagen liegt, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und daher bis 2025 neue abwassertechnische Anlagen hergestellt – und im Trennsystem entwässert werden sollen. Um den vorgebrachten Einwendungen Rechnung zu tragen und eine Bauleitplanung zu ermöglichen, ist die Erstellung eines Kanalgutachtens notwendig.

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig den Bürgermeister, ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Durchführung einer Kanaluntersuchung sowie der Ermittlung der Aufnahmekapazitäten zu beauftragen, ob der Kanal in der Sebalder Straße ausreichend für den Anschluss eines Kindergartens dimensioniert ist.

Skulptur wird abgebaut

Im Rahmen der Sanierung der Nepomuk-Brücke ist auch der Abbau der Nepomuk-Skulptur und Restaurierung erforderlich, teilte Bürgermeister Bezold den Räten mit.

Um in Bereich der Fußgängerbrücke ungehindert arbeiten zu können und Beschädigungen einer angrenzenden Sandsteinanlage auszuschließen, ist es notwendig, einen Sandsteinpfosten sowie drei Mauerelemente zu entfernen – und nach der Fertigstellung wieder fachgerecht herzustellen. Hierzu beauftragte der Gemeinderat die ausführende Firma mit der Durchführung der Arbeiten zum Preis von 3200 Euro.

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