Drei Jahre Freiheitsstrafe für Dealer in Erlangen

1.10.2019, 12:00 Uhr

Ihm war vorgeworfen worden, dem Höchstadter Olli K. (Name geändert) am 1. Dezember vergangenen Jahres ein knappes Kilogramm Amphetamin verkauft zu haben. Die Menge enthielt 60 Gramm Amphetaminbase, wie die Rechtsmediziner errechneten.

Der Empfänger ist zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und büßt seine Strafe ab. 1700 Euro war der Stoff wert; das Geld gegeben hat ihm, so räumte der Angeklagte ein, aber der Vater des Empfängers.

Amphetamin ist in der Region billiger als Haschisch zu haben

Amphetamin, so erläuterte Gallasch den Schöffen, ist in der Region billiger als Haschisch zu haben; da läge der Preis zwischen 2000 und 3000 Euro das Kilogramm. Diese rühre von der Nähe zu Tschechien her. Da das Amphetamin von guter Qualität sei, erreichten schon 25 Gramm den Wirkstoffgehalt, der über dem gesetzlichen Strafmilderungsgrund "geringe Menge" liegt.

Zwar räumte der Angeklagte den Vorwurf der Anklage vollständig ein, nicht beantworten konnte er aber die Frage, wer ihm das Rauschgift verkauft habe. Über die Mutter des Empfängers habe er eine Telefonnummer erhalten, die er danach wieder gelöscht habe. Einen Namen habe er nie gewusst.

Offenbar fuhr der Angeklagte mit dem Zug, das Amphetamin im Gepäck, nach Nürnberg. Nach seinem Anruf holten ihn dann der bereits Verurteilte und dessen Vater ab, so dass die eigentliche Übergabe in der Höchstadter Wohnung stattfinden konnte. Dort stellte die Polizei acht Cliptüten mit einem cremigen, weißen Pulver sicher. Beim ihm selber fand man mehrere Cliptüten mit Anhaftungen von Amphetamin und Kokain. Der Angeklagte sagte aus, dass er gelegentlich beides konsumiert habe.

Er ist aber nicht drogenabhängig, bestätigte ihm ein ärztliches Gutachten. Ein weiteres bescheinigt dem Mann mit Sprachstörungen gewisse Einschränkungen, erklärte ihn aber für voll schuldfähig. "Mein Mandant ist kreuzehrlich", sagte sein Kölner Pflichtverteidiger über ihn, auch weil er einer Haarprobe auf Drogenkonsum zugestimmt hatte, obwohl er wusste, diese werde negativ ausfallen. "Er ist nicht derjenige, der alles in die Wege geleitet hat; da stand ein anderer im Hintergrund", so der Verteidiger.

Als Beifahrer eines Bestatters verdiente er nur 650 Euro

Die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Lageristen könnten der Auslöser gewesen sein, dass er sich auf dieses Unternehmen eingelassen hat. Als Beifahrer eines Bestatters verdiente er nur 650 Euro und besserte sein Gehalt als Reiniger auf. Die Sitzungsstaatsanwältin warf bei ihrem Antrag über drei Jahre und sechs Monate Haft aber negativ in die Waagschale, dass der Drogenverkauf drei Wochen danach stattfand, als der Angeklagte den Bescheid über den Erlass einer neunmonatigen Bewährungsstrafe wegen kinderpornografischer Schriften erhalten hatte.

Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil und brachte die Kölner Maßstäbe vor, wonach ein Täter wie der Angeklagte etwa zwei Jahre Freiheitsstrafe erhalte. Er wisse sehr wohl, dass man in Bayern andere Maßstäbe anlege. In der Urteilsbegründung erwähnte Gallasch die bayerischen Orientierungswerte: ein Jahr für ein Kilo Haschisch, drei für Amphetamin, bei Kokain und Heroin läge er bei fünf Jahren.