Spezielle Regeln im Juni

E-Scooter in Erlangen: Abstellverbot in der Innenstadt während der Bergkirchweih

Redaktion Erlanger Nachrichten

23.5.2022, 17:00 Uhr
Parkende E-Scooter in Erlangen.

© Katja Kiesel Parkende E-Scooter in Erlangen.

Rund um Pfingsten findet die Bergkirchweih statt - und das hat Konsequenzen für den Verleih von E-Scootern. Deshalb entfernen die Anbieter im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet und richten In-App-Benachrichtigungen zu der Verbotszone sowie den geltenden Regelungen ein.

Im Austausch wurde von der Stadt Erlangen und den Anbietern ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Ziel ist es, Unfällen und Trunkenheitsfahrten vorzubeugen.

Promillegrenzen wie beim PKW-Fahren

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten die gleichen Vorschriften wie beim Fahren von Pkw, auch in Bezug auf Alkohol und Drogen – insbesondere die Promillegrenze. Die Promillegrenze für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) liegt bei 0,00 Promille. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden diese im Rahmen des Bußgeldkatalogs geahndet.

Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, so dass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

"Keine Personen gefährden"

Die Stadt weist zudem darauf hin: "Alle Nutzende sind weiterhin dazu angehalten beim Fahren und Abstellen der Elektrotretroller keine anderen Personen zu behindern oder zu gefährden."

Ausführliche Informationen sind unter www.erlangen.de/e-scooter zu finden

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