Einwände gegen Heckacker-Süd vom Tisch

7.12.2017, 11:30 Uhr
Einwände gegen Heckacker-Süd vom Tisch

© Foto: Ernst Bayerlein

Vor dem Satzungsbeschluss wurden die im September 2015 erhobenen Einwendungen zum Lärmschutz und zur Gefährdung durch Grund- und Schichtenwasser noch einmal behandelt und die vorherigen Abwägungen bestätigt.

Grundlage hierfür waren zwei Gutachten. Auch aus den neuerlichen Stellungnahmen der Fachbehörden ergaben sich keine Einwände. So hat das zuständige Landratsamt Erlangen-Höchstadt keine Einwände gegen den Bebauungsplan erhoben.

Was die Lärmbelästigung betrifft kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass zwar eine geringe Zunahme des Verkehrs auf der Buchenbühler Straße auf etwa 3500 Fahrzeuge pro Tag zu erwarten ist, aber dies stelle keine erhebliche Beeinträchtigung für die Anwohner Am Heckacker dar. Selbst wenn der auf der Ostseite der Buchenbühler Straße neu angelegte Parkplatz mit eingerechnet wird.

Auch eine befürchtete Staunässe auf einem Grundstück wurde durch ein Gutachten entkräftet. Dem schließt sich auch das Umweltamt im Landratsamt Erlangen-Höchstadt in einer Äußerung an.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass vier Gemeinderäte/innen wegen eventueller Befangenheit sich nicht an der Beschlussfassung beteiligen sollten. Die Sitzung wurde in Vertretung des Bürgermeisters Herbert Saft — er befindet sich zurzeit im Krankenstand — von der Zweiten Bürgermeisterin Monika Bentz geleitet.

1 Kommentar