Enkeltrick: Dreiste Betrüger erbeuten 80.000 Euro

24.1.2020, 15:43 Uhr

Eine 81-jährige Seniorin in Uttenreuth fiel auf eine Betrugsmasche herein. Dort meldete sich ein vermeintlich Bekannter per Telefon und gab an, wegen eines Unfalls mit einem Taxi dringend 30.000 Euro für die Reparaturen zu benötigen. Die 81-Jährige hob den Betrag bei der Bank ab und übergab ihn am Abend einer unbekannten Abholerin.

In Fürth erhielt eine 88-jährige Frau einen Anruf von einer Betrügerin, die sich als Frau ihres Enkels ausgab. Die vermeintliche Verwandte gab vor, dass sie Geld für einen Wohnungskauf benötigen würde. Auf diese Weise gelang es ihr, die Seniorin dazu zu bringen, einer als Abholerin benannten Unbekannten insgesamt 50.000 Euro Bargeld auszuhändigen.

Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen

In beiden Fällen hat das mittelfränkische Fachkommissariat für Trickbetrug bei der Nürnberger Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.

Angesichts der beschriebenen Fälle wird erneut vor Trickbetrügern gewarnt, die mit dem "Enkeltrick" unter immer wieder ähnelnder Vorgehensweise versuchen, Notlagen von Verwandten oder Bekannten vorzutäuschen und so Bargeld von älteren Menschen zu erlangen. Oftkommt es zur Übergabe hoher Geldbeträge an vermeintliche Vertrauenspersonen der Verwandten.

Verhaltenstipps: So schützen Sie sich vor Trickbetrügern

Zum Phänomen "Enkeltrick" und seiner zahlreichen Varianten gibt die Polizei folgende Verhaltenstipps: Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Legen Sie den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Bekannter oder Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an.

Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.


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