Entscheidung für das Baugebiet in Kalchreuth

2.8.2019, 13:00 Uhr
Entscheidung für das Baugebiet in Kalchreuth

© Ernst Bayerlein

Es stand nicht auf der Tagesordnung der Juli-Sitzung des Gemeinderates, aber unter "Information" kam dann die Mitteilung: Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München hat das Hauptverfahren in der Normenkontrollsache eines Bewohners Am Heckacker gegen die Gemeinde Kalchreuth wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Kalchreuth "Heckacker-Süd" (jetzt: Am Weingarten) eingestellt.Der Beschluss der Richterin folgte ohne mündliche Verhandlung am 1. Juli und hat folgenden Inhalt. 1. Das Verfahren wird eingestellt, 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 20 000 Euro festgesetzt.

Als Grund wird im Urteil ausgeführt, dass sich aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der beiden Parteien der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Über die Kosten des Verfahrens war unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Danach sind die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen, weil der Normenkontrollantrag voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.

Hierzu nimmt das Urteil Bezug auf den Beschluss des Senats vom August 2018, mit dem "nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Fehlerbehebung durch die Gemeinde und auf deren Antrag dieAußervollzugsetzung des streitgegenständlichen Bebauungsplanes abgelehnt wurde", heißt es im Gerichtsbeschluss.

Im Verfahren wurde die Gemeinde von einem Rechtsanwalt aus Lauf vertreten. Mit großer Freude überbrachte dieser nun die Mitteilung. Bürgermeister Herbert Saft und alle Gemeinderäte/innen nahmen die Mitteilung zur Kenntnis.

Zurzeit sind schon 35 Häuser von jungen Familien bewohnt, weitere Häuser sind im Bau, insgesamt sind 40 Häuser geplant. Die Bauplätze wurden 2015 nach bestimmten Kriterien von der Gemeinde vergeben. Im August 2016 wurde mit den Erschließungsarbeiten begonnen, ehe dann im gleichen Jahr eine Klage gegen das Baugebiet erfolgte.

2017 drohte sogar ein Baustopp, als die ersten Bauherren mit dem Hausbau begannen. Die Gemeinde musste noch zwei Gutachten erstellen lassen und es konnte weitergebaut werden. Im September 2018 sind die ersten Bewohner in ihre neuen Häuser eingezogen.

Die jungen Leute der neuen Siedlung Am Weingarten und vielfach auch deren Eltern dürften den Beschluss mit Freude aufnehmen und froh über das gute Ende sein.

 

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