Erfolg für Erlanger Arzt beim Prozess gegen VW

7.12.2018, 15:00 Uhr
Erfolg für Erlanger Arzt beim Prozess gegen VW

© Jochen Lübke/dpa

Der Tiguan ist inzwischen nicht ganz neun Jahre alt. Für die zirka 100.000 Kilometer, die Vierzigmann bislang damit zurückgelegt hat, wird ihm laut dem Gerichtsurteil eine Nutzungsentschädigung abgezogen, wenn er das Auto an VW zurückgibt. Aber dafür sind auf den Kaufpreis vier Prozent Zinsen zu berechnen.

Vierzigmann, der am Waldkrankenhaus beschäftigt ist, freut sich sehr über das Urteil: "Dies soll keine Rache sein. Vielmehr finde ich, dass Wirtschaftskriminalität vielfach noch als Kavaliersdelikt behandelt wird. Es geht nicht, wegen einer vermeintlichen Gewinnmaximierung Menschen einfach hinters Licht zu führen."

Ursprünglich wollte Vierzigmann etwas für den Umweltschutz tun, als er sich für den Tiguan entschied: "Überlegungen wegen des Preises habe ich gegenüber dem Umweltgedanken bewusst zurückgestellt. Schließlich lebe ich in Erlangen selbst an einer dicht befahrenen Straße und weiß um die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub."

Zunächst versuchte der Arzt direkt mit VW eine Einigung zu erzielen, erhielt jedoch nur eine allgemeine Antwort. Damit die Ansprüche nicht verjähren, nahm er sich deshalb einen Anwalt. Das spätere Update für die Software führte er auf Anraten seines Anwalts durch.

Ein dreiviertel Jahr später gingen Einlassventile kaputt. VW habe ihm zunächst 30 Prozent Rabatt angeboten, ihm aber die ausgebauten Teile nicht überlassen wollen. Angenommen habe er schließlich das Angebot einer hundertprozentigen Erstattung der Reparatur bei einem Verzicht auf die Teile. Insgesamt verlor sein Tiguan laut Vierzigmann durch den Diesel-Skandal erheblich an Marktwert: "Wer kauft schon bei uns noch so einen Wagen?"

Gegen das Urteil das Landgerichts Nürnberg-Fürth legte VW mittlerweile Berufung ein. Der Konzern soll daraufhin ein Vergleichsangebot verfasst haben, dessen Inhalt der Erlanger Arzt freilich noch nicht kennt. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist, will er sich noch kein neues Auto kaufen. Seit 2015 bemüht er sich, für seinen Diesel eine Erstattung zu bekommen: "Natürlich zehrt das an den Nerven und kostet zudem viel Zeit."

Gut findet er, dass die Bundesregierung jetzt eine Musterfeststellungsklage eingeführt hat. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, sich dort vor Jahresende einzutragen, um keine Verjährung zu riskieren.

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