Erlangen: Essen für Flüchtlinge in Quarantäne

15.5.2020, 20:30 Uhr
Erlangen: Essen für Flüchtlinge in Quarantäne

© Harald Sippel

Bis 15. März steht die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Hartmannstraße unter Corona-Quarantäne. Zehn Covid-19-Fälle wurden unter den 66 Bewohnern in den vergangenen zwei Wochen festgestellt. Das Bayerische Rote Kreuz Erlangen-Höchstadt (BRK) versorgt die Flüchtlinge seit 14 Tagen mit dem Notwendigsten.

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Weil Quarantäne in diesem Fall auch bedeutet, dass die Flüchtlinge keinerlei Kontakt zur Außenwelt haben dürfen und auch nicht einkaufen können, bat die Stadt Ende April nach Bekanntwerden der ersten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus das BRK, die in der Unterkunft festsitzenden Menschen mit dem Notwendigsten zu versorgen.

Das BRK informierte sich zunächst beim Erlanger Sozialamt und der Integrationsberatung über die Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören zum Beispiel Ramadan für gläubige Muslime und sonstige religiöse Besonderheiten.

Einen Tag nach dem Ersuchen der Stadt Erlangen, den Betroffenen zu helfen, wurde eine an den Fastenmonat Ramadan angepasste Verpflegung für die 66 Flüchtlinge zusammengestellt.

Die wird alle drei Tage an die Flüchtlinge ausgeliefert und zuvor in der Henri-Dunant-Straße nach den Bedürfnissen der jeweiligen Empfänger gepackt und beschriftet. Für die Flüchtlinge wurden von den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern aus Erlangen, Heroldsberg und Adelsdorf seit dem 30. April bis jetzt rund 300 Fladen- und Kastenbrote, etwa 300 Liter Getränke, 41 Kilogramm Käse, rund 30 Babygläschen und lactosefreie Lebensmittel in Kisten verpackt und entsprechend gekennzeichnet, berichtet Julian Pertek vom BRK Heroldsberg.

In den Paketen befinden sich nicht nur die auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmten notwendigsten Lebensmittel, sondern auch Obst und Gemüse, wie Thomas Heideloff, stellvertretender Rettungsdienstleiter erklärt.

Die rund 20 Essenspakete werden entweder von den BRK-Helferinnen und -Helfern in der Gemeinschaftsunterkunft vor die Türen der jeweiligen Empfänger gelegt oder dem Sicherheitsdienst der Gemeinschaftsunterkunft in gebührendem Abstand und mit Nasen-Mundschutz übergeben, der dann die weitere Verteilung an die jeweiligen Empfänger in der Gemeinschaftsunterkunft übernimmt.


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