Erlangen: "Generalverdacht" ärgert Bäcker

16.1.2020, 06:00 Uhr
Erlangen:

© Jim Albright/FLZ

"Der Müll ist immer mehr geworden", sagt die Verkäuferin. Die Kunden werfen den Bon, der manchmal nur 35 Cent für ein Brötchen aufweist, in den nächsten Papierkorb.

Jochen Meyer, Innungsbäcker in Erlangen, kennt die Sorgen der Bäckereien: "Die Kunden wollen die Bons nicht, aber das Gesetz verlangt die Kassenzettel". Das Gesetz trat am 1. Januar in Kraft und wird in § 146a Abs. 2 der Abgabenordnung und in der Kassensicherungsverordnung beschrieben. Manche Betriebe riefen ihre Kunden dazu auf, die verpflichtend auszuhändigenden Kassenbons beim Finanzamt in den Briefkasten zu werfen. Andere Bäckereien sammelten alle Bons, die die Kunden nicht haben wollten – also von der Mehrheit der Brot- und Brötchenkäufer – und zeigten die Massen an Papiermüll in sozialen Netzwerken und in den Medien, hat die Deutsche Handwerks-Zeitung beobachtet.

"Weil die Kassenbons aus einem speziellen Papier bestehen, dürfen sie nicht im Papiercontainer landen, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden", sagt Jochen Meyer. In einem Rundschreiben hat der Obermeister der Bäckerinnung Erlangen-Hersbruck alle Betriebe "offiziell" aufgefordert der Bonpflicht nachzukommen. "Inoffiziell habe ich den Bäckern gesagt, dass sie jeden Kunden fragen können, ob er einen Beleg haben will", sagt Meyer, der sich über den "Generalverdacht" des Steuerbetrugs bei Bäckereien sehr ärgert.

Denn die offizielle Begründung der Bundesregierung für die Einführung der Bonpflicht lautete "Bekämpfung von Steuerbetrug". Ein Kassenzettel, den der Kunde aber wegwirft, helfe bei der Steuerprüfung auch nicht, meint der bundesweit agierende Bäckerverband. Hinzu komme, dass der Bäcker den Kundenbon nicht aufbewahren oder kopieren müsse. Es gelten aber weiterhin die bisherigen Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltungsunterlagen.

"In der Regel handelt es sich ohnehin um Kleinbeträge, die in Bäckereien bezahlt werden", sagt Jochen Meyer. "Um Steuerbetrug effizient zu verhindern, wäre es doch am allerbesten, wenn in jeder Bäckerei ein Finanzbeamter zur Kontrolle anwesend wäre."

Wenn eine Bäckerei keine Kassenbons ausdruckt, geht das Bundesfinanzministerium davon aus, "dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde". Die Folge wäre eine möglicherweise überhöhte Umsatzschätzung, was höhere Steuern für die Bäcker zur Folge hätte. Innungsbäcker Jochen Meyer würde sich freuen, wenn das "Drangsalieren" der Betriebe aufhören würde.

 

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