Erlanger betrügt beim iPhone-Verkauf auf eBay

19.7.2019, 06:00 Uhr
Der Angeklagte verkaufte iPhones über eBay.

© Kirsty O'connor/PA Wire/dpa Der Angeklagte verkaufte iPhones über eBay.

20 Fälle von Betrug, so lautet die Anklage im Erlanger Amtsgericht. Immer wieder bot der angeklagte Logistiker über einen Zeitraum von einem Monat iPhones, MacBooks und iPads im Gesamtwert von etwa 15 000 Euro auf eBay an, das Geld dafür landete auf seinem Konto. Doch obwohl die abgemachten Summen den Besitzer wechselten, kam es nicht zum Versand. Dabei hatte er laut eigener Aussage gar nichts Böses im Willen: Mit den Handyverkäufen versuchte er nur panisch, seinen angesammelten Schuldenberg abzuarbeiten. Vor dem Gericht räumt er alle Sachverhalte vollumfänglich ein. Da der Angeklagte schwerhörig ist, habe er immer Probleme damit gehabt, ein soziales Umfeld aufzubauen.

Teurer Lebensstil, um sich Freunde zu "erkaufen"

Um sich quasi Freunde zu "erkaufen", habe er vor einigen Jahren einen teuren Lebensstil begonnen, den sein damaliges Gehalt einfach nicht decken konnte. Also wendete der Angeklagte sich an die Banken, und nahm immer wieder neue Kredite auf. Ohne es wirklich bewusst zu merken, sammelte er so etliche Schulden an, erzählt der Angeklagte.

Als ihm die Situation dann klar wurde, war es eigentlich schon zu spät. Binnen kürzester Zeit schloss der Angeklagte eine große Anzahl an Handyverträgen ab – jeweils für etwa 60 Euro im Monat. Die brandneuen Handys aus den Verträgen verkaufte er auf eBay, um seine Kosten kurzfristig zu decken.

Dabei besaß er die Handys, die er anbot, meist noch gar nicht, sondern finanzierte sich die Anschaffung teilweise durch den Verkauf des vorigen Handys. Irgendwann, so erzählt es der Angeklagte, verlor er schlichtweg den Überblick über die vielen Kosten und Angebote, und so sei es zu den vielen Betrugsfällen gekommen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung, außerdem muss er Geld spenden

Die Richterin verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muss er das geschuldete Geld an die Geschädigten zurückzahlen und Spenden an das Zentrum für selbstbestimmtes Leben leisten. Des Weiteren ist er verpflichtet, das Gespräch mit einer Schuldenberatung seiner Wahl zu suchen.

Zur Begründung des Urteils gibt sie an, dass sie überzeugt ist, es handele sich um einen einmaligen Ausrutscher. Zusätzlich habe sich der Angeklagte vorbildlich kooperativ gezeigt hat. Er selbst gibt an, er habe vor, seine Wohnung zu verkaufen und so möglichst schuldenfrei einen Neuversuch zu starten.