Erlanger OB Janik bricht Lanze für Baulandsteuer

12.3.2021, 10:30 Uhr
Erlanger OB Janik bricht Lanze für Baulandsteuer

© Klaus-Dieter Schreiter

Herr Janik, sind Sie Fan oder Gegner einer Grundsteuer C?

Ich bin ein Befürworter, denn ich denke, die Grundsteuer C wäre wichtiger Teil eines Instrumentenkastens, den wir als Kommunen für eine gute Stadtentwicklung brauchen. Steuern dienen ja nicht nur dazu, wichtige Aufgaben von Staat und Kommunen zu finanzieren. Sie helfen auch, zu lenken. In diesem Fall: Hin zur besseren Nutzung von Flächen in Städten für bezahlbaren Wohnraum und weg von übermäßiger Flächenversiegelung.

Was soll ein solches Instrument bringen, beziehungsweise wie wichtig wäre eine Grundsteuer C für Erlangen?

Die Grundsteuer C bietet einen Ansatz, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit könnten baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Eine Grundsteuer C kann somit Eigentümer motivieren, ungenutzte Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen oder an Bauinteressenten zu verkaufen. Ein Beispiel in Erlangen, wo eine solche Steuer wirken könnte, wäre Dechsendorf. Hier gibt es im Ortskern zahlreiche private Grundstücke, die eigentlich bebaut werden könnten, was aber nicht gelingt. Mit Folgen für den ganzen Ort: So kursiert immer wieder die Befürchtung, dass die Grundschule wegen sinkender Schülerzahlen eines Tages nicht mehr weitergeführt werden kann.Wohnraum für junge Familien würde dafür sorgen, dass der Ortsteil mit seiner Infrastruktur auch für die Zukunft besser gesichert werden könnte.

Eigentlich ist die Baulandsteuer ein alter Hut. In den 1960er Jahren eingeführt, um Bodenspekulation zu verhindern und Baulücken zu schließen, verschwand sie sehr schnell wieder in der Versenkung. Eine Fehlentscheidung?

Ich möchte es so sagen: Dass mit der Abschaffung nach und nach auch eine Diskussion über das Thema Bodenspekulation verschwunden ist, das ist das eigentliche Problem. Einer derjenigen, der die Diskussion seit seiner Zeit als Münchener Oberbürgermeister immer mit großer Klarheit weitergeführt hat, war Hans-Jochen Vogel. Grund und Boden sind, so Vogel, nicht eine beliebig reproduzierbare Ware. Boden ist unvermehrbar und er ist für jeden Menschen unverzichtbar. Die Regeln des Marktes können auf diesem Gebiet nur mit Einschränkungen gelten. Vogel plädierte deshalb stets vehement dafür, dem Allgemeinwohl Vorrang zu geben und nicht der Gewinnsteigerung. Vogels Worte haben nichts an Aktualität verloren. Diese Diskussion müssen wir führen.

Unumstritten war und ist eine Baulandsteuer allerdings nicht. So war ein Grund für die Abschaffung der Grundsteuer C 1964, dass die Steuer zu einer Konzentration der Grundstücke bei wohlhabenden Bevölkerungsgruppen geführt hatte. Müsste da nicht bei einer Wiedereinführung der Grundsteuer C nicht dringend nachgebessert werden?

Zunächst einmal gilt: Wenn man Steuern auch als Instrument der Lenkung begreift, dann müssen sie immer wieder auf ihre Wirkung hin überprüft werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Grundsteuer C. Tatsächlich wissen wir ja auch gar nicht, wie die Steuer im Freistaat konkret ausgestaltet worden wäre, denn die Staatsregierung verweigert es ja, sie ins Landesrecht zu übernehmen. Was man aber sagen kann: Die Systematik der neuen Grundsteuer C ist vom Bundesgesetzgeber anders angelegt, als die der Baulandsteuer. Die Baulandsteuer war progressiv angelegt, stieg also über die Zeit an. Das ist vom Gesetzgeber bei der neuen Grundsteuer C nicht vorgesehen. Erlauben Sie mir aber auch noch eine Bemerkung zur Baulandsteuer in den 1960er Jahren, die ja auch Grundsteuer C hieß. Sie wurde ja nur über einen sehr kurzen Zeitraum erhoben. Für mich bleibt es fraglich, ob die beschriebene Wirkung über diesen kurzen Zeitraum wirklich nachweisbar ist. Die Abschaffung wurde damals von der FDP vorangetrieben und ich habe das Gefühl, dass hier einfach die Argumente der damaligen politischen Auseinandersetzung wieder angeführt werden.

Kritik an der Steuer 

Kritik an der Steuer gibt es aber auch von Seiten der Immobilienwirtschaft. Dort befürchtet man Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Und schließlich gibt es Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Steuer. Halten Sie diese Kritik für berechtigt?

Dass gegen Steuern auch rechtlich vorgegangen werden kann, ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Die von Ihnen angeführte Baulandsteuer gab es ja aber nur in den Jahren 1961 und 1962. Trotzdem gab es zahlreiche Klagen gegen die Steuer, letztlich ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof erklärte 1968 die Vorschriften über die Baulandsteuer für diese Jahre für verfassungsgemäß.

So wie es aussieht, werden die bayerischen Gemeinden und Städte wohl deutschlandweit die einzigen sein, denen diese Möglichkeit vorenthalten wird. Können Sie das nachvollziehen?

Nein, ich kann das nicht nachvollziehen. Insbesondere ist es für mich befremdlich, dass die Freien Wähler, die sich sonst immer als die kommunale Stimme darstellen, hier wieder einmal populistisch und fern der Realität argumentieren. Städte und Gemeinden brauchen einen Werkzeugkasten mit mehreren Instrumenten, damit sie die Innenentwicklung der Ortszentren tatsächlich vorantreiben können. Wir brauchen das Instrument, wir brauchen aber auch weitere baurechtliche Werkzeuge wie ein generelles Vorkaufsrecht für Kommunen.

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