Bewährungsstrafen

Erlanger Pärchen handelte mit Drogen

13.11.2021, 14:25 Uhr
Ein Pärchen ist am Erlanger Amtsgericht wegen Drogenhandels verurteilt worden.

© Daniel Karmann, NN Ein Pärchen ist am Erlanger Amtsgericht wegen Drogenhandels verurteilt worden.

Der Angeklagte, ein 42-jähriger Erlanger, habe laut Anklageschrift einen "regen Handel mit Marihuana" betrieben. Angeklagt ist ein konkreter Fall, bei dem der 42-Jährige einem Mann, gegen den ebenfalls ermittelt wird, mindestens 100 Gramm Marihuana verkauft haben soll. Die Mitangeklagte, eine 35-jährige Erlangerin, soll die Drogen in der gemeinsamen Wohnung dem Käufer übergeben haben und hat sich damit der "Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" schuldig gemacht.

Schwer wiegt auch, dass die Ermittler in der Wohnung des Pärchens 12,9 Gramm Metamphetamin mit einem hohen Wirkstoffgehalt fanden, welches die beiden Angeklagten "gewinnbringend im Stadtgebiet Erlangen zu verkaufen planten", so die Staatsanwältin. Handelt es sich beim Marihuana noch um eine "weiche Droge", so gilt das nicht für das Metamphetamin.

Tatvorwürfe eingeräumt

Bei einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit einigen sich Staatsanwältin, Schöffengericht und die beiden Verteidiger auf einen Strafrahmen, sollten die beiden Angeklagten ein Geständnis ablegen. Das Ergebnis des Rechtsgesprächs wird im Anschluss natürlich öffentlich bekanntgegeben. Und dann können die Angeklagten selbst entscheiden, ob ein Geständnis für sie unter diesen Voraussetzungen infrage kommt. In diesem Fall räumen beide die Tatvorwürfe ein, die 35-Jährige beteuert zudem, dass es ihr leidtue.

Dieses Geständnis wird beiden hoch angerechnet. Ebenso, dass beide betonen, sich künftig von Drogen fernhalten zu wollen. Um eine Freiheitsstrafe kommen sie aber dennoch nicht herum. Weil die 35-Jährige noch keine Vorstrafen vorzuweisen hat, lässt es das Gericht bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten bewenden, ausgesetzt zur Bewährung (drei Jahre). Mit maximal vier Haarscreenings pro Jahr muss die Erlangerin nachweisen, dass sie keine Drogen konsumiert. Und sie muss 600 Euro Geldbuße an die Mudra Nürnberg zahlen.

Sechs Vorstrafen

Ebenfalls Haarscreenings und eine 800-Euro-Geldbuße bekommt der 42-Jährige auferlegt. Seine Freiheitsstrafe fällt mit zwei Jahren aber deutlich höher aus. Und zwar, weil er schon sechs Vorstrafen hat, auch einschlägige. Die letzte Straftat liegt allerdings schon mehrere Jahre zurück, weshalb das Schöffengericht dennoch eine günstige Sozialprognose sieht und die Strafe zur Bewährung aussetzt. Die Bewährungszeit legt das Gericht allerdings auf fünf Jahre fest.

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