Fahrrad-Chaos am Erlanger Bahnhof: Linien für freie Rampen

12.12.2019, 10:00 Uhr
Fahrrad-Chaos am Erlanger Bahnhof: Linien für freie Rampen

© Foto: Roland Huber

Es ist ein immergrünes Ärgernis und nahezu täglich präsent: Auf dem Bahnhofsvorplatz stehen meist etliche Fahrräder kreuz und quer durcheinander. Ein Durchkommen ist zuweilen keine leichte Übung. Bereits vor Monaten hat der Stadtteilbeirat Innenstadt diese Situation kritisiert. Vor allem, dass dort geparkte Räder oftmals die seitlichen Rampen und Auffahrtswege für Rollstühle und Kinderwagen blockieren – und zwar so, dass man nur schwerlich durchkommt.

Inzwischen wurden 30 Bügel installiert und die Abstellfläche mit weißen Markierungslinien begrenzt. Die neue Situation, die daraus entstanden ist, haben Bürger auch nicht unbedingt als gelungen empfunden. Die SPD-Fraktion hakte nach und wollte nun von der Verwaltung erfahren, was Sache ist.

Und die Sache ist die, dass die Verwaltung hier ganz unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten hat, da eben die rechtlichen Möglichkeiten auch unterschiedlich sind, wie Martin Holzinger, Leiter des Bürgeramtes, in der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses erläuterte.

Auf den privaten Flächen rund um den Bahnhof legen inzwischen Hinweisschilder genau fest, wo man sein Rad für wie lange abstellen kann. Unter der Münchener Straße steht beispielsweise ein Langzeitparkplatz für maximal sechs Wochen zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit Beschäftigten der GGFA hat man ein Auge darauf, dass die maximale Parkdauer von zwei oder sechs Wochen nicht einfach ignoriert wird. Schwarze Schafe bekommen zunächst eine Warn-Banderole ans Rad geklemmt, bevor das Gefährt nach einer Frist schließlich entfernt wird. Auch "Schrotträder" zu beseitigen gehört zu dem Bündel von Maßnahmen, mit denen man der Situation nach und nach Herr werden möchte.


Kommentar: Stadt muss bei Bahnhofsvorplatz handeln


Der Bahnhofsvorplatz ist dagegen eine Sache für sich. Etwas schwieriger zu handhaben. Denn es ist ein öffentlicher Platz und somit "für die Allgemeinheit nutzbar", wie es hieß. Das Abstellen von Rädern ist dort grundsätzlich zulässig.

Die Grenze zur "unzulässigen Sondernutzung" werde erst dann überschritten, wenn das abgestellte Rad "verkehrswidrig" genutzt wird – beispielsweise als Werbeträger, oder wenn es schon länger nicht mehr fahrbereit ist oder gar im Bereich jener Rampen für Rollstühle oder Kinderwagen "verkehrsbehindernd" abgestellt wurde.

Zweimal die Woche werden die Rampen inspiziert

Dann können die Räder entfernt werden. Was allerdings einen gewissen Aufwand nach sich zieht, da für jedes beseitigte Fahrrad eine "umfangreiche Dokumentation" angefertigt werden muss – allein aus Haftungs- und Nachweisgründen, wie es hieß.

Zweimal die Woche werden die Rampen inspiziert, so Holzinger. Abgesehen von den Rädern, die umgefallen, gleichsam "hochgestapelt" herumliegen und keinen schönen Anblick bieten, war die Markierungsaktion durchaus "erfolgreich", denn die Rampen seien jetzt "einigermaßen frei". Was zweifelsohne so ist. Überhaupt war man sich in der Ausschussrunde einig, dass inzwischen doch "einiges passiert ist" und die Situation "rundum besser geworden" sei.

"Die Leute dazu bringen, ein paar Meter zu laufen"

Könnte sicherlich noch ein Deut besser sein. Rechtsreferent Thomas Ternes sprach die "Kommunikation" an und meinte, dass die anderen Abstellmöglichkeiten für Räder außerhalb des Bahnhofvorplatzes wohl kaum bekannt seien und deshalb besser beworben werden müssten. Man müsste "die Leute dazu bringen, ein paar Meter zu laufen". Dann gelänge es besser, die "Fläche außerhalb der Markierung frei zu halten".

Eine Entlastung brächte auch das längst geplante "Fahrradparkhaus". Diese Abstellanlage war vorgesehen mit Doppelstockparkern für bis zu 850 Fahrräder – platziert zwischen Gleis 1 und der Stadtmauer. Aber das Ganze dauert wohl noch ein Weilchen, nicht zuletzt wegen der Bahn.

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