Pflichtumtausch

Führerscheine - die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind an der Reihe

Redaktion Nordbayerische Nachrichten

9.8.2022, 08:50 Uhr
Führerschein (Symbolbild).   

© Andreas Arnold, dpa Führerschein (Symbolbild).  

Das Formular dafür gibt es im Landkreis ERH in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/

Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen, ein.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag vorab online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an.

Sobald der neue Führerschein vorliegt, erhalten die Antragsteller per Post eine Abholbenachrichtigung. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.

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