Staatsanwaltschaft äußert sich

Getötetes Kind in Kleinsendelbach: Ist Vater nur eingeschränkt schuldfähig?

16.7.2021, 15:42 Uhr
Am Abend des 21. März war es im kleinen Ort Steinbach zu einer schrecklichen Tat gekommen. 

© NEWS5 / Merzbach Am Abend des 21. März war es im kleinen Ort Steinbach zu einer schrecklichen Tat gekommen. 

Ende März nahmen im kleinen Ort Steinbach bei Kleinsendelbach in Oberfranken Unterstützungskräfte einen 50-Jährigen fest. Dieser steht, wie mehrfach berichtet, in Tatverdacht, seinen neunjährigen Sohn getötet zu haben. Kurz nach 17 Uhr an einem Sonntag hatte die getrennt lebende Mutter die Polizei verständigt, nachdem sie ihren Sohn beim Vater wie verabredet abholen wollte. Dieser war der Frau mit einem Küchenmesser bewaffnet entgegengetreten. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt bereits tot.

Lebloser Körper eines Kindes

Die Polizei nahm wenig später den Mann fest und entdeckte in der Wohnung den leblosen Körper des Kindes. Rätselraten gibt es bis heute über die Motive des Vaters. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg konnte bis heute dieses Rätsel nicht aufklären. Sie schrieb im April: "Nach den bisherigen Ermittlungen gab es keinen konkreten Anlass zur Tat." Und weiter: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesundheitszustand des Beschuldigten ursächlich oder mit ursächlich für die Tat war."

So stehe, verriet Staatsanwalt Alexander Baum, das Mordmotiv der Heimtücke im Raum. Einen Mord aus Heimtücke begeht, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs nicht versieht. Das Küchenmesser, mit dem der Täter die eintreffende, getrennt lebende Ehefrau und Mutter des Jungen bedrohte, war nicht Tatwaffe. "Weitere Informationen hierzu können aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Tatbeteiligten derzeit nicht mitgeteilt werden."

Gutachten liegt nun vor

Die Staatsanwaltschaft gab zur Prüfung der Schuldfähigkeit beziehungsweise einer etwaigen verminderten Schuldfähigkeit einen Sachverständigengutachten in Auftrag . Dieses liegt nun vor.
Der Sachverständige, so Staatsanwalt Baum auf Nachfrage der Erlanger Nachrichten, "sieht infolge einer psychischen Beeinträchtigung des Beschuldigten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit für gegeben. Angesichts dessen konnten auch keine greifbaren Motive des Beschuldigten ermittelt werden. Darüber hinaus haben sich im Rahmen der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für weitere Straftaten (über das Tötungsdelikt hinaus) ergeben."

Mit einer Anklage, so die Staatsanwaltschaft, könne man nun in Kürze rechnen.

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