"Ich lasse Sie auf der Straße hinrichten"

26.4.2019, 11:00 Uhr

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Das Gefängnis ist einem 33-jährigen Erlanger nicht fremd. Seit 2001 ist er immer wieder straffällig geworden, mehrfach verbüßte er Haftstrafen. Denn auch Bewährungsstrafen hielt er nicht durch.

Auch beim aktuellen Fall, der vor dem Erlanger Amtsgericht verhandelt wird, geht es um eine Bewährung beziehungsweise deren Widerruf. Im Januar dieses Jahres war der Angeklagte zu einer Anhörung im Klinikum am Europakanal geladen. Obwohl er wegen Drogenkonsums unter Bewährung stand, war er mehrfach rückfällig geworden.

Als die Richterin dem 33-Jährigen verkündete, dass seine Bewährung widerrufen wird und er in Haft müsse, rastete dieser aus und drohte der Richterin mit den Worten: "Ich lasse Sie auf der Straße hinrichten!"

Die Richterin, die in Erlangen vor ihrer Kollegin, Richterin Birgit Griem, als Zeugin aussagt, ist sich sicher, dass diese Worte genau so gefallen sind. "Ich habe den Satz auf meinen Unterlagen direkt mitgeschrieben." Der Angeklagte indessen behauptet, er habe zur Richterin gesagt: "Das wäre, als ob Sie mich auf der Straße treffen und abstechen." An das Wort "abstechen" kann sich die bedrohte Richterin nicht erinnern. Wohl aber daran, dass der 33-Jährige nach seiner Drohung zurückgerudert sei und sich sinngemäß dahingehend korrigiert hätte, dass er sich selbst hinrichten könne, wenn er wieder in Haft müsse. Den Vorfall bestätigt auch die Betreuerin des 33-Jährigen, die bei der Anhörung zugegen war.

Für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. Er hat nach eigener Aussage eine Ausbildung zum Speditionskaufmann begonnen. Nach seinem Bewährungswiderruf befindet er sich momentan zwar wieder in Haft, könnte nach Verbüßung im Herbst jedoch seine Ausbildung beenden. Vor Richterin Griem gibt er zu, dass er an jenem Tag ärgerlich und aufgebracht gewesen sei, weil sich die Anhörung verzögert habe. 

Er beteuert aber: "Ich bin kein gewalttätiger Mensch." Bis dahin hätte Richterin Griem vielleicht noch glauben können, dass alles nur ein Missverständnis war.

Doch dass der 33-Jährige dann bei Verlassen der Anhörung noch ein "Wir sehen uns heute Abend" in Richtung der Richterin nachgeschoben hat, bringt das Fass zum Überlaufen. "Das war eine echte Drohung und ist auch so angekommen", sagt Griem. Dass es ein "Spaß" gewesen sei, wie der Angeklagte behauptet, kann sie nicht nachvollziehen. Schwer wiegt auch, dass der Angeklagte eine Richterin in Amtsausübung bedroht hat. "Das hat nochmal ein besonderes Gewicht", so Griem. Sie verurteilt den Angeklagten zu neun Monaten Haft – freilich ohne Bewährung, denn davon habe er sich bisher ja auch nicht beeindrucken lassen. "Sie hatten schon mehrere Chancen und sind immer rückfällig geworden."

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