Palliativ-Ärztin im Interview

In Würde sterben: Nach Urteil ist vieles noch zu klären

28.2.2020, 06:00 Uhr
Die Erlanger Palliativ-Ärztin Anette Christian.

© Harald Sippel Die Erlanger Palliativ-Ärztin Anette Christian.

Das heißt, dass künftig nicht nur Angehörige, sondern auch Ärzte straffrei bleiben, wenn sie Schwerstkranke beim Suizid unterstützen. Die Palliativ-Ärztin Anette Christian, die in Erlangen die spezialisierte ambulante Palliativversorgung "Palliavita" mit aufgebaut hat, äußert sich im Gespräch über dieses schwierige Thema.

Frau Christian, was halten Sie als Palliativmedizinerin von dem Urteil?

Das kann ich so einfach gar nicht beantworten. Klar ist: Da wird noch viel an notwendiger Auseinandersetzung auf uns zukommen. Das Verbot von 2015 trug ja der Sorge Rechnung, ob mit "geschäftsmäßiger Sterbehilfe" ein eigener Erwerbszweig zu befürchten wäre.

Und was befürchtete man da?

In der Palliativmedizin hören wir immer wieder den situativ bedingten Wunsch "Ich halte es nicht mehr aus und will nicht mehr leben". Wir stellen aber oft fest, dass mit medizinischen Mitteln und oft auch mit einer Form der Begleitung und Unterstützung zum Beispiel durch Hospizkräfte die Kranken eine Stütze haben und dann oftmals ihre Ansicht ändern. Die Verzweiflung legt sich, sie haben dann etwas, das ihnen das Leben wieder lebenswert erscheinen lässt. Gerade bei Sterbewünschen, die zu einem frühen Zeitpunkt einer Krankheit geäußert werden, geht es um eine existenzielle Frage, die die Palliativmedizin nicht beantworten kann.

Welche existenzielle Frage meinen Sie?

Es geht um die Frage: Wie kann ich akzeptieren, dass Dinge geschehen, auf die ich keinen Einfluss habe? Dahinter steht der Wunsch: Ich will nicht in eine Situation der Ohnmacht kommen, lieber will ich bestimmen. Das begegnet uns übrigens in vielen Bereichen, zum Beispiel auch in der Geburtsmedizin bei den gestiegenen Kaiserschnittraten. Viele Frauen, die eine natürlich Geburt haben, sagen hinterher, dass ihnen eine innere Kraft zugewachsen ist, die sie noch nicht gekannt haben.

Waren Sie als Ärztin schon in der Situation, dass schwerkranke Menschen Sie um Unterstützung beim Suizid gebeten haben?

Ja, das war ich. Für mich ist das etwas besonders Schweres. Es ist ein großer Vertrauensbeweis, wenn Menschen sich mit einer solchen Bitte an einen wenden. Es ist aber keine Bitte, die ich erfüllen kann von meinem Verständnis als Ärztin her. Ich habe dann erlebt, dass Menschen in ein anderes Land gegangen sind, um dort zu sterben. Es macht mich extrem traurig, dass die Erfordernis da ist, dass jemand ins Ausland muss, ins Unvertraute, um dort sterben zu können. Da stellt sich mir die Frage, ob das etwas ist, das mit der Würde des Menschen zu vereinbaren ist.

Anette Christian wünscht sich, "dass für uns in der Palliativversorgung Tätige weiterhin im Vordergrund steht, dass wir Beschwerden lindern und beim Sterben begleiten".

Anette Christian wünscht sich, "dass für uns in der Palliativversorgung Tätige weiterhin im Vordergrund steht, dass wir Beschwerden lindern und beim Sterben begleiten". © Sebastian Kahnert/dpa

Was bewirkt das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Ihre Tätigkeit als Ärztin?

Für die Kranken, die sich beim Suizid unterstützen lassen wollen, würde ich mir wünschen, dass dies nicht geschäftsmäßig abläuft, sondern dass beim Sterbeprozess ihrer Würde Rechnung getragen wird. Und ich wünsche mir, dass für uns ärztlich und pflegerisch in der Palliativversorgung Tätige weiterhin im Vordergrund steht, dass wir Beschwerden lindern und beim Sterben begleiten.

So wie bisher?

Ja. Wobei auch gesagt werden muss, dass das Urteil von 2015, also das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, die Last auf diejenigen gelegt hat, die im Palliativbereich arbeiten. Denn es kann ja zum Beispiel auch passieren, wenn Sie einem Schwerkranken ein linderndes Medikament geben, dass dies sein Leben um einen kurzen Zeitraum verkürzt. Das hat einen Schatten auf uns Ärzte geworfen.

Sie standen gewissermaßen mit einem Fuß im Gefängnis?

Das Gefühl konnte man durchaus haben. Zum Beispiel beim Sterbe-Fasten hätte man es so interpretieren können, dass der Arzt den Patienten in seinem auf Lebensverkürzung ausgerichteten Weg berät. Ich finde, egal für welchen Weg Patienten sich entscheiden: Sie sollen nicht in die Situation kommen, wo ihnen ärztliche Begleitung und Rat verwehrt wird.

Die Diakonie befürchtet, dass infolge des Urteils alte und kranke Menschen als Last für die Gesellschaft abgestempelt und gedrängt werden, auf medizinische Maßnahmen zu verzichten. Sehen Sie auch diese Gefahr?

Auf jeden Fall. Wir hören schon jetzt, wie alte, schwerkranke Menschen sagen "ich bin nichts mehr wert". Sie haben ihr Leben lang geschuftet und empfinden sich als Last. Es gab in Deutschland eine Zeit, als man von "lebensunwertem Leben" sprach. Im Erlanger Rathaus-Foyer wird ja gerade die Ausstellung zu den NS-Krankenmorden gezeigt. Wir als Palliativteam erleben es immer noch vereinzelt, wenn wir bei sehr alten Menschen sind, dass da jemand sagt "Da kommen die Todesengel". Da kriege ich eine Gänsehaut. Das stammt aus dieser Zeit, wo man dem Berufsstand unterstellen musste, wenn du schlecht genug dran bist, dann bringen die dich um. Für mich wäre es furchtbar, wenn jemand mich als Todbringer sieht.

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