Kalchreuth: Lebensräume in Gefahr?

25.5.2016, 06:00 Uhr
Kalchreuth: Lebensräume in Gefahr?

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Die Tongrube am Mistelberg bei Kalchreuth stellt nach den Worten des BN einen „wertvollen natürlichen Lebensraum dar, in dessen Bereich auch streng geschützte Tierarten vorkommen“. Sie weise neben einer Wasserfläche auch Schilfzonen und vegetationsarme Flächen auf, wo sich seltene Pflanzen- und Tierarten entwickeln können.

Am 20. April hatte die Ortsgruppe Heroldsberg des Bundes Naturschutz erfahren, dass das vorhandene Gewässer abgepumpt wird. Dabei war klar, dass eine Fortsetzung des Abpumpens zu einer Beeinträchtigung bzw. zum Verlust vorhandener streng geschützter Tierarten im Gewässer führen würde. Der Bund Naturschutz hat diesen Sachverhalt dem Landratsamt und dem Bergamt Nordbayern angezeigt. Dennoch wurde das Abpumpen fortgesetzt.

„Mittlerweile müssen wir feststellen, dass unsere schlimmsten Befürchtungen Wirklichkeit geworden sind“, so Ingrid Haubenreißer, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Heroldsberg. Das in der Tongrube enthaltene Wasser wurde fast vollständig abgepumpt und die vorhandenen Schilfzonen sind trockengefallen.

„Dieser unverhältnismäßige und mutwillige Eingriff schädigt das Biotop Tongrube ganz erheblich“, ist Ingrid Haubenreißer überzeugt. Das treffe sowohl Wasservögel als auch Amphibien wie Kröten und Kammmolche, und das ausgerechnet zur wichtigsten Vegetationszeitzeit.

Der Bund Naturschutz hat daher bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Denn, betont Ingrid Haubenreißer, die wasserrechtliche Erlaubnis für das Gelände sei abgelaufen. Damit dürfe der Eigentümer auch kein Wasser mehr ableiten. Trotzdem sei die Wassergrube jetzt quasi leergepumpt. Das habe zur Folge, dass die Wasservögel wie Bachstelzen oder Flussregenpfeifer, aber auch Haubentaucher in diesem Jahr wohl kaum Nachwuchs bekommen werden — jedenfalls nicht hier. „Das ist unsäglich im Sinn des Naturschutzes“, schimpft Haubenreißer.

Ganz einfach sei die Situation nicht, bekräftigt indes Hannah Reuter, Pressesprecherin im Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Sie bestätigt, dass es auf dem Gelände Vorkommen seltener Arten gebe.

Doch die Regelung des Wasserrechts sei Aufgabe des Bergamts.

Der Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, bei der das Bergamt angesiedelt ist, Thomas Wich, schildert die Lage so: „In der Tongrube Kalchreuth ruht derzeit der Gewinnungsbetrieb, dazu ist vom Bergamt eine Unterbrechungsgenehmigung erteilt worden.“ Der Betrieb sei nicht aufgegeben, sondern könne jederzeit wieder aufgenommen werden. Seit 2002 habe es verschiedene Versuche zur Einstellung des Tonabbaus und Wiedernutzbarmachung der Oberfläche gegeben, die jedoch wegen anderer, widerläufiger Planungen der betroffenen Gemeinden Kalchreuth und Heroldsberg nicht in einen Abschlussbetriebsplan umgesetzt werden konnten, so Wich.

Das reguläre Einleiten der gesammelten Niederschlagswässer aus der Tongrube „bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis“, bestätigt Wich. Die wasserrechtliche Genehmigung für „den bestandskräftig genehmigten Gewinnungsbetrieb ist auf Grund von Fristablauf erloschen“. Für eine neue wasserrechtliche Erlaubnis wäre es notwendig, zunächst die Folgenutzung und Gestaltung des Areals in einem Abschlussbetriebsplan zu klären, betont Wich.

Gleichwohl gesteht er dem Grundstücksbesitzer zu: „Das vereinzelte Abpumpen von Wasser aus den Seeflächen dient der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Böschungsrutschung) und bedarf keiner separaten wasserrechtlichen Erlaubnis“. Der Besitzer habe das Abpumpen dem Bergamt angezeigt. Ob eine Beeinträchtigung des Biotops vorliege, sei durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zu prüfen.

Der Vorwurf des Bundes Naturschutz bleibt, dass der Besitzer hier ohne entsprechende wasserrechtliche Genehmigung Fakten geschaffen habe, die mit dem Naturschutz und dem geltenden Recht unvereinbar seien. Zur Sicherung der Böschung hätte nicht das ganze Wasser weggepumpt werden müssen.

Laut Hannah Reuter wird der Fragenkomplex nach den Pfingstferien bei einem Ortstermin zwischen Unterer Naturschutzbehörde, Bergamt und Grundbesitzer erörtert. Danach wird es wohl auch eine rechtliche Würdigung geben.

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