Keine Gnade für Betrunkenen, der Radfahrer tötete

29.8.2018, 06:00 Uhr
Keine Gnade für Betrunkenen, der Radfahrer tötete

© Klaus-Dieter Schreiter

Die 11. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wies die Berufung am Dienstag zurück – und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Die Verteidigung hatte beantragt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auch aus Gründen der Generalprävention für eine Haftstrafe.

Richterin Martina Müller wies in ihrem Urteil die Berufung zurück und verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Diebstahls des Lieferwagens zu der Haftstrafe. "Sie haben sich bewusst betrunken und unabsehbare Gefahren heraufbeschworen. Sie haben einen Menschen getötet, sein Leben und das Leben seiner Ehefrau und Kinder zerstört", sagte die Vorsitzende.

Die Tat ereignete sich am 1. Juni 2017 – am ersten Tag der Erlanger Bergkirchweih. Der Nürnberger Manuel B. zog mit einem Freund zunächst nach Erlangen – unter dem Arm einen Kasten Bier, beide wollten sich betrinken und am sogenannten "Kastenlauf" in Büchenbach teilnehmen. Insgesamt will Manuel B., der als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist, sieben Bier und einen Kräuterlikör getrunken haben. Am frühen Abend löste sich Manuel B. von seiner Gruppe – wollte sich mit anderen Freunden treffen – und war in der Nähe vor den "Werkern" unterwegs, die sich westlich des Kirchweihgeländes befinden. In diesem Bereich stieß der 30-Jährige auf einen weißen Lieferwagen, dessen Besitzer den Zündschlüssel im Schloss hatte stecken lassen – für nur zwei Minuten war der Zeuge nicht an seinem Fahrzeug.


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Aus bis heute ungeklärten Gründen setzte sich Manuel B. betrunken ans Steuer und fuhr los Richtung Möhrendorf. Ein Zeuge konnte ihn nicht mehr aufhalten. Auf seiner Alkoholfahrt erfasste er wenig später den 58-jährigen Radfahrer und einen seiner Freunde. Der 58-Jährige erlitt vor allem so massive Kopfverletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Der etwa gleich alte Freund erlitt mittelschwere Verletzungen und hat das Erlebte bis heute nicht verarbeiten können. Im Gerichtssaal entschuldigte sich Manuel B. bei dem Geschädigten – dieser nahm die Entschuldigung mit den Worten "Ich will Dir Dein Leben nicht verbauen" an.

Ein Gerichtsgutachter bestätigte, dass der 30-Jährige zum Tatzeitpunkt etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Von einem Vollrausch könne nicht die Rede sein, so der Gutachter, auch weil der Mann während des Tages noch Whats-App-Nachrichten auf seinem Handy beantworten konnte. Es habe höchstens eine gewisse Enthemmung durch den Alkohol vorgelegen. Während der Verhandlung konnte der Angeklagte keine Angaben zur Tat machen – er leide unter einem "Filmriss" und habe keine Erinnerung mehr an das Geschehene.


Der Erlanger Kastenlauf: Schritt für Schritt in den Suff


Die Strafkammer reduzierte das Strafmaß für den 30-Jährigen von einem Jahr und acht Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts auf ein Jahr und vier Monate. Die Kammer hielt dem Mann zugute, dass er Reue und Tateinsicht zeigte und sich bei den Geschädigten durch Briefe und Schmerzensgeld entschuldigt hatte. Zudem wertete die Kammer den "irren Zufall", dass der Zündschlüssel im Wagen nur zwei Minuten unbeaufsichtigt steckte, als strafmildernd.

Die Verteidigung hatte beantragt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, der Staatsanwalt hatte beantragt, bei dem Strafmaß von einem Jahr und acht Monaten zu bleiben. Auch die Nebenklage hatte beantragt, die Berufung zu verwerfen. Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort: "Es tut mir unendlich leid, auch für die Familie und für alle, die betroffen sind, ich weiß, dass ich die Tat nicht wieder gut machen kann." Die Verteidigung kann gegen das Urteil als Rechtsmittel noch Revision einlegen.