Prozess vorm Amtsgericht

Kinderpfleger aus Erlangen schlug zu

29.7.2021, 12:30 Uhr
Das Amtsgericht Erlangen.

© Ulrich Schuster Das Amtsgericht Erlangen.

Während der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Henry Eckhardt spielten sich nicht ganz alltägliche Szenen ab, die auch ein wenig herzzerreißend waren. Der Angeklagte gestand nämlich die ihm vom Staatsanwalt zur Last gelegten Vorwürfe der Beleidigung und der Körperverletzung vollumfänglich und stand bei der Verhandlung auf, ging auf das Opfer zu, entschuldigte sich und gab ihm unter den Augen des Gerichts Zweihundert Euro.

Schlug unvermittelt zu

„Tut mir leid“, sagte er zu dem Menschen, den er mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte. Beide klopften sich hernach auch noch als Zeichen der Versöhnung gegenseitig auf die Schultern. Der Angeklagte saß seinerzeit in der Erlanger Altstadt auf einer Treppe, ziemlich hilflos und machte auf das zufällig vorbeikommende Opfer den Eindruck, als bräuchte er Hilfe. Er wurde angesprochen, stand unvermittelt auf und schlug zu. Alkohol war, das gestanden alle Beteiligten, im Spiel, bei dem einen zehn Bier und vier Schnäpse, bei den anderen etwas weniger Spirituosen.

Dass er derart heftig reagiert habe, das hatte damals wohl was mit seiner Freundin zu tun, die Schluss gemacht hatte. „Wie kam es denn bloß zu dieser heftigen Reaktion“, fragte Richter Eckhardt. Der gepflegt wirkende junge Mann, kleinlaut, sichtlich nervös und ständig mit den Füßen wippend, sprach von einer Affekthandlung, die falsch gewesen sei, das sehe er auch ein. Ein weiterer Zeuge, nach eigenem Bekunden auch ein wenig alkoholisiert, musste seinerzeit dazwischen gehen und den Streit schlichten, gleichwohl habe das Opfer aber auch nicht zurückgeschlagen, hieß es. „Das dauerte alles nicht lang, dann war das schon gegessen“, sagte dieser. „Wissen sie, wenn ich da zurückgeschlagen hätte, wäre ihm vielleicht noch was Anderes passiert“, meinte das Opfer, ein Auszubildender aus Burghaslach.

Zwei "Einträge" ins Strafregister

Ganz ohne „Einträge“ ins Strafregister war der junge Kinderpfleger aber auch nicht, denn Richter Eckhardt listete zumindest zwei Einträge auf, unter anderem Widerstand gegen Polizeibeamte. Der Staatsanwalt forderte schließlich unter Berücksichtigung des umfänglichen Geständnisses und der Schuldeinsicht sechs Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Der Verteidiger des Kinderpflegers berief sich auf die Affekthandlung und das Geständnis und meinte, dass es bei einer Geldstrafe bleiben könne. Das sah Richter Henry Eckhardt anders, der sich auch nicht von der eingangs geschilderten Szene mit den 200 Euro und dem Schulterklopfen hinsichtlich Strafmaß beeindrucken ließ.

Die vier Monate Freiheitsentzug setzte er allerdings zur dreijährigen Bewährung aus, ferner muss der Angeklagte zusätzlich zu seinem geleisteten „Täter-Opfer-Ausgleich“ weitere 300 Euro an eine sozialkaritative Einrichtung zahlen. „Sie sind doch als Kinderpfleger kein Schlägertyp, aber aufpassen müssen sie schon, dass es ihnen nicht einmal noch an den Kragen geht“, so der Amtsrichter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger müsse sich noch wegen einer möglichen Berufung mit seinem Mandanten besprechen.

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