Kippen Ansbacher Richter Böllerverbot in Nürnberg und Mittelfranken?

31.12.2020, 10:48 Uhr
Dieses Jahr ist durch die Corona-Pandemie vieles anders.

© Tobias Kleinschmidt, dpa Dieses Jahr ist durch die Corona-Pandemie vieles anders.

Fällt das mittelfränkische Böllerverbot auf privatem Grund in der Silvesternacht doch noch in letzter Minute? Dem Verwaltungsgericht in Ansbach liegen bislang 13 Eilanträge gegen die Verordnung der mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden vor. Eine Entscheidung gibt es am Donnerstag (31. Dezember), sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage.

Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht Ansbach - Stand Mittwochmittag - 13 Eilanträge gegen den am Dienstag (29. Dezember) veröffentlichen Beschluss mittelfränkischer Landkreise und kreisfreien Städte vor. Danach dürfen an Silvester und am 1. Januar keine Raketen oder Böller auf privatem Grund gezündet werden.

Nun wird gegen die Entscheidung vor Gericht gezogen: Neben einem Eilantrag gegen das pauschale Böllerverbot der Stadt Erlangen wird auch gegen die entsprechende Entscheidung der Stadt Ansbach und der Stadt Nürnberg geklagt.

Zudem liegen Eilanträge gegen den Landkreis Erlangen-Höchstadt und den Landkreis Roth vor. In diesen Fällen ist das staatliche Landratsamt als Sicherheitsbehörde (also der Freistaat) beklagt, erläuterte der Gerichtssprecher Alexander Heinold weiter. Bei den Klägern handelt es sich vornehmlich um Privatpersonen. Die jüngste Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Sachen Augsburg werde in die Entscheidung der Ansbacher Verwaltungsrichter Eingang finden, sagte der Sprecher.

Urteil zu Augsburg wird berücksichtigt

Schließlich habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu bereits eine Rechtsauffassung geäußert: "Man wird berücksichtigen müssen, dass in der Angelegenheit bereits eine Aussage vorliegt, auch wenn der Fall in Augsburg ein bisschen anders ist als in Mittelfranken."

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Fall der Stadt Augsburg entschieden. Die Stadt wollte Feuerwerke auf privaten Flächen verbieten, um Unfälle zu vermeiden und das medizinische Personal zu entlasten. Nun ist es also in der Silvesternacht in Augsburg erlaubt, ein Feuerwerk auf privaten Flächen wie dem Garten oder Balkon zu zünden.

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