Marloffstein will Bürgern Beitragszahlungen erleichtern

23.12.2017, 12:00 Uhr
Marloffstein will Bürgern Beitragszahlungen erleichtern

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

Die Kommunen in Bayern sind grundsätzlich verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Gemeinde Marloffstein hatte darum im Jahr 2012 eine entsprechende Satzung erlassen. Da diese Satzung für die Sanierung einer Straße eine einmalige Zahlung durch die Anlieger vorsieht, kann das eine erhebliche Belastung darstellen.

Neue Möglichkeiten

Darum hat der Freistaat die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen geschaffen. Demnach ist es nun möglich, den Beitrag in Raten oder als Rente mit einem jährlich zu zahlenden Mindestbeitrag zu leisten. Außerdem hat die Gemeinde die Möglichkeit, den Beitrag ganz zu erlassen, wenn der Beitrag den Verkehrswert des Grundstücks um einen bestimmten Faktor übersteigt.

Die Marloffsteiner Gemeinderäte haben sich hier nach längerer Diskussion auf den Faktor 0,4 geeinigt. Diesen Änderungen hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Allerdings ist, wie bereits berichtet, ohnehin geplant, sogenannte "wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen" einzuführen. Das ist inzwischen möglich, weil der Freistaat das Kommunalabgabengesetzes entsprechend angepasst hat.

Damit können dann die Kosten für den Straßenausbau auf alle Bürger in der Gemeinde oder auf Ortsteile umgelegt werden. Das würde zu einer erheblichen Entlastung des einzelnen Beitragszahlers führen.

Die Marloffsteiner Gemeinderäte sind sich im Prinzip über die Einführung einig, wollen aber noch die Bevölkerung informieren. Das soll am 9. Januar ab 19 Uhr während einer eigens dafür einberufenen Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle der Schule geschehen. Dort wird ein Richter am Verwaltungsgericht über das Straßenausbaubeitragsrecht referieren.

Die alte Satzung ist trotz des zu erwartenden Gemeinderatsbeschlusses über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge noch geändert worden, weil es geschehen könnte, dass die neu erlassene Straßenausbaubeitragsatzung angefochten wird und dadurch nicht in Kraft treten kann, bevor die Straße durch Adlitz und die Bergstraße in Marloffstein abgerechnet werden müssen.

Dann könnten zumindest die jetzt beschlossenen Erleichterungen bei der Zahlung greifen.

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