Mehrfacher Diebstahl mit Waffen in Erlangen

28.5.2016, 12:00 Uhr

Am 3.Dezember 2015 kam R.K. (Name von der Redaktion geändert) in Deutschland an. Er floh aus seiner Heimat, um hier Asyl zu beantragen. Vier Tage später beging er einen ersten Diebstahl. Am 24. Dezember wurde er dann erneut auf frischer Tat ertappt: Er hatte versucht, Parfüm im Wert von knapp 200 Euro aus einer Filiale eines Drogeriemarktes zu entwenden. Es folgten drei weitere, kleinere Diebstähle. Und jedes Mal wurde der Angeklagte vom Ladendetektiv gestellt. Im Februar dann der schwerwiegendste Fall: Am späten Abend schlich sich K. in einen scheinbar leeren Wettladen. Was er nicht wusste: Im Hinterzimmer befand sich noch ein Angestellter. Der Angeklagte ging zur Kasse. Dort lag ein teures I-Phone und eine Packung Zigaretten. Nachdem er beides eingesteckt hatte, versuchte er, die verschlossene Kassenschublade zu öffnen.

Doch die Geräusche hatten inzwischen den Mitarbeiter angelockt. Als der den Dieb sah, packte er von hinten zu und versuchte, ihn auf den Boden zu ringen. Der Angeklagte konnte sich aus der Umklammerung lösen und schubste den Bestohlenen gegen die Wand. Doch so schnell gab der Mitarbeiter nicht auf. Außerhalb des Ladens gelang es ihm erneut, den Täter zu umklammern und diesmal, ihn auf den Boden zu ringen. Der Kampf dauerte mehrere Minuten, bis es weiteren Zeugen schließlich gelang, ihn festzuhalten. Soweit die Anklage. K. stimmte einigen Punkten jedoch nicht zu: Er sei von hinten angegriffen und gewürgt worden. Daraufhin wurde er nur handgreiflich, um sich aus der Umklammerung zu lösen. Auch einen der kleineren Diebstähle habe er nicht begangen. Da er bei zwei der Tat auch noch ein Messer bei sich trug, lautete die Anklage zunächst schwerer räuberischer Diebstahl.

In einer kurzen Pause konnte der Verteidiger den Richter und den Staatsanwalt aber davon überzeugen, die Anklage umzuändern. Grund dafür war, dass der Angeklagte sich beim Kampf mit dem Beklauten von seinem Diebesgut entledigte. Er hatte also, nachdem er gestellt wurde, nicht mehr die Absicht mit der Beute zu verschwinden. Deshalb war von da an nur noch von Diebstahl mit Waffen die Rede. Eine Voraussetzung gab es jedoch für diesen Deal: ein umfassendes Geständnis des Angeklagten. Daraufhin änderte K. seine Position und räumte alle in der Anklage erwähnten Taten ein.

Doch auch das vollständige Bekenntnis konnte den Staatsanwalt letztendlich nicht überzeugen. Er forderte drei Jahre Haft: das Höchstmaß für die veränderte Anklage. Wegen der enorm hohen Rückfallquote reiche eine Geldstrafe einfach nicht mehr aus. Der Pflichtverteidiger bat um Verständnis für seinen Mandanten. Er sei wegen einer Alkohol-Opium-Kombination nicht voll zurechnungsfähig gewesen und solle deshalb nur für die Mindeststrafzeit von zwei Jahren und sechs Monaten ins Gefängnis. Das Gutachten der Gerichtsmedizin konnte dieses Argument jedoch nicht stützen. Maximal 1,17 Promille wurden beim Angeklagten festgestellt.

„Wer viel macht, kriegt einen Rabatt“, versuchte der Pflichtverteidiger seinen Klienten vor dem Urteil noch aufzuheitern. Doch das half alles nichts. Das Gericht verurteilte den Räuber zur Höchststrafe von drei Jahren wegen Diebstahls mit Waffen. Zwei Monate kommen noch aus vorherigen Strafen hinzu. Der Schock war dem Angeklagten deutlich anzusehen. „Sie beantragen hier Asyl, erhalten Geld und eine Unterkunft. Und dann nehmen sie bereits vier Tage nach Ihrer Ankunft den Einwohnern etwas weg“, resümierte Richter Wolfgang Gallasch. Vom Angeklagten gehe eine „erhebliche kriminelle Energie“ aus, die das Höchstmaß letztendlich rechtfertige. Aufgrund der hohen Strafzeit müsse K. im Laufe der Haft jetzt auch noch mit seiner Abschiebung rechnen, so der Richter.

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