Nach Zollbetrug: Beschwerde von Pech zurückgewiesen

13.12.2019, 16:01 Uhr
Nach Zollbetrug: Beschwerde von Pech zurückgewiesen

© Montage: dpa/Harald Sippel

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte den erneuten Antrag des kommunalen Wahlbeamten auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt. Die von der Landesanwaltschaft Bayern – Disziplinarbehörde – am 7. Dezember 2017 verfügte vorläufige Dienstenthebung wurde somit abermals gerichtlich bestätigt.

Damit bleibt der kommunale Wahlbeamte weiterhin vorläufig des Dienstes enthoben. Die Vorwürfe betreffen die Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel in einer Vielzahl von Fällen im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Verkauf von Solarmodulen.

Auch der Verwaltungsgerichtshof folgte damit der Einschätzung der Disziplinarbehörde und sah in dem Umstand, dass das gegen den kommunalen Wahlbeamten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth laufende Strafverfahren Anfang Juli 2019 ausgesetzt und der Haftbefehl aufgehoben wurde, keinen Grund dafür, dass der bestehende Tatverdacht entfallen sei.

Es ist somit derzeit davon auszugehen, dass das Disziplinarverfahren mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis enden wird.

 

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