Radfahrer fuhr mit 2,46 Promille durch Erlangens Innenstadt

17.7.2015, 14:16 Uhr

Am Freitagmorgen fuhr ein 21-jähriger Radfahrer im Stadtgebiet Erlangen in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten stellten Atemalkoholgeruch fest und ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,46 Promille. Anschließend wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Staatsanschwaltschaft hat gegen den 21-jährigen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in die Wege geleitet.

Promillegrenze für Radfahrer

Für Radfahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 1,6 - ab dann gilt er nicht mehr als fahrtauglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob dadurch eine Gefahr für andere Personen oder Sachen besteht oder nicht.

Wer 1,6 Promille oder mehr aufweist, dem blühen eine Geldstrafe - meist in Höhe eines Nettomonatsgehalts - drei Punkte in Flensburg und die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich als "Idiotentest" bekannt. Wer diesen nicht besteht, kann seinen Führerschein verlieren.

Doch dann gibt es noch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit sowohl für Auto- als auch für Radfahrer. Und die gilt ab einem Promillewert von 0,3 Promille. Wer also auch mit weniger als dem absoluten Grenzwert von 1,6 Promille fährt, dabei aber durch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren auffällt, macht sich strafbar.