Rauschgifthandel im großen Stil: Dealer half der Polizei

22.7.2019, 19:00 Uhr

Ein 31-jähriger technischer Angestellter aus Ingolstadt musste sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Gallasch wegen mehrerer gravierender Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, während ein weiterer Tatbeteiligter in seinem Verfahren vier Jahre erhalten hatte.

Die Strafe für den früheren Erlanger fiel im Vergleich dazu so niedrig aus, weil die Straftaten im Wesentlichen nur durch seine Aussagen vor der Polizei aufgeklärt werden konnten. So hat er auch in seinem Prozess "die Anklage — wie man so schön sagt — abgenickt" (Gallasch in seiner Urteilsbegründung).

15 Gramm Crystal Meth dabei

Ins Rollen kam das Ganze am 21. November 2017. Da verhaftete die Polizei in Waldmünchen drei Männer, weil sie 15 Gramm Crystal Meth bei sich führten. Sie hatten es in Cheb erworben und wollten es nach Kalchreuth bringen, einen Teil selber konsumieren und das übrige Rauschgift weiterverkaufen. Im Zuge dieser Ermittlungen packte der Angeklagte aus.

Begonnen hat seine Drogenkarriere schon im Alter von 16 Jahren. Damals konsumierte er Cannabis, hörte aber wieder auf. Später kam er mit Methamphetamin in Kontakt. Auch davon ließ er nach einer Weile wieder ab. Nach fünf Jahren Pause lernte er den anderen Tatbeteiligten kennen. "Ich bin wieder reingerutscht". Die ganze Zeit war der Angeklagte berufstätig.

Hanfpflanzen in der eigenen Wohnung

Doch diesmal blieb es nicht beim Konsum von Drogen. Die beiden Männer nutzten vor allem die Wohnung des Angeklagten, um Hanfpflanzen zu ziehen und daraus Marihuana zu gewinnen. Ab Januar 2015 zogen sie regelmäßig solche Pflanzen auf, gut versteckt und künstlich beleuchtet. Begannen sie mit zehn Pflanzen und einem Ertrag von 80 Gramm, steigerte sich ihr gärtnerisches Talent in den Folgejahren.

2017 waren es nach der Erinnerung des Angeklagten über 70 Pflanzen mit einem Ertrag von über einem Kilo Marihuana. Trotz Eigenkonsums und Verlust durch Schimmel brachten die beiden so große Mengen in Verkehr, so dass der Sitzungsstaatsanwalt von gewerbsmäßigem Handel treiben sprach.

"Ich habe nicht nur mich, sondern auch viele andere gefährdet", bekannte der Angeklagte, der heute mitten auf dem Weg in eine drogenfreie Zukunft ist. Denn nach den zwei Monaten Untersuchungshaft begab er sich auf mehrere Therapiestationen, insbesondere in einen Fachklinik auf Fehmarn. Anschließend begann er eine ambulante Therapie, die noch bis in den Herbst dauert. Alle Urinproben seither beweisen, dass er nicht mehr konsumiert.

Und das, obwohl ihm ein psychiatrisches Gutachten eine manifeste Abhängigkeit von Methamphetamin attestiert. Endgültig hat er den "Hang, psychotrophe Stoffe zu konsumieren, noch nicht überwunden", ist aber weiterhin therapiebereit.

Regelmäßige Drogenkontrollen bis ins Jahr 2022

Das Gericht gewährte ihm Bewährung, zum einem, weil er nicht nur in der Verhandlung Schuldeinsicht und Reue gezeigt hat, sondern vor allen Dingen, weil er zur Tataufklärung beigetragen und auch in den Prozessen gegen die Mitbeteiligten ausgesagt hat. Eine solche Mitarbeit honoriert das Betäubungsmittelgesetz durch Strafmilderung. Deshalb beantragte der Staatsanwalt nur zwei Jahre (mit Bewährung), obwohl es als die Grundmindeststrafe für unerlaubte Einfuhr zwei Jahre ausweist und für Handel treiben mindestens ein Jahr.

"Ich bin großzügig bei Bewährung, aber beim Widerruf kleinlich", betonte Gallasch in der Urteilsbegründung. Für den Angeklagten bedeutet das, dass er sich regelmäßigen Drogenkontrollen bis ins Jahr 2022 unterwerfen muss. Zusätzlich zu den Gerichts- und Gutachterkosten muss er 2400 Euro an die Mudra Nürnberg zahlen.