Richter verurteilt Messerstecher von der Bergkirchweih

6.12.2017, 18:19 Uhr
Auf der Erlanger Bergkirchweih hatte sich die Tat ereignet.

© Harald Sippel Auf der Erlanger Bergkirchweih hatte sich die Tat ereignet.

Der Berg ruft. Und wenn der Berg ruft, wird gefeiert. Und zwar ordentlich. Manchmal wohl zu ordentlich. Da wird gesungen, geschunkelt und getrunken, die Hemmschwelle sinkt, die Emotionen geraten schneller in Wallung, und schon wird aus einem Wortgefecht gut und gerne eine handfeste Auseinandersetzung. Wenn zu fliegenden Fäusten dann auch noch eine Waffe – in diesem Fall ein Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge – hinzukommt, bekommt die Feierstimmung einen herben Dämpfer verpasst.

Dass dem Beschuldigten die Partylaune ohnehin vergangen ist, steht ihm ins Gesicht geschrieben. Mit gesenktem Blick lauscht er der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verliest. Und die hat es in sich: Eine Abwehrverletzung an der Hand, sowie mehrere Stichwunden an Gesäß und Oberschenkel hat er seinem Gegenüber während eines Gefechts am Entlas Keller im Mai vergangenen Jahres zugefügt. Der Vorwurf lautet daher: Gefährliche Körperverletzung.

Rauschgiftdelikt als Grund

Noch bevor die Beweisaufnahme beginnen kann – mehrere Zeugen sowie der Geschädigte selbst sind geladen – bittet der Pflichtverteidiger Richter, Schöffen und Staatsanwalt zum vertraulichen Gespräch. Die Vertreter der Justiz ziehen sich zurück, etwa eine dreiviertel Stunde diskutieren sie im Nebenzimmer des Gerichtssaals über das Schicksal des Mannes, der weiterhin regungslos und mit Tunnelblick auf der Anklagebank sitzt.

Dann die Entscheidung: Die Sitzung wird eine Woche später fortgesetzt, alle Zeugen dürfen ohne Aussage wieder gehen. Grund dafür ist ein Rauschgiftdelikt, dessen Verhandlung in die laufende Verhandlung integriert werden soll. Im Juli dieses Jahres wurden in der Wohnung des Beschuldigten 96,94 Gramm Cannabis gefunden. Für das Gericht eine Menge, die nicht nur zum Eigenkonsum, sondern für den Verkauf gedacht ist und daher ein Verfahren wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln nach sich ziehen muss.

Ein Deal als "Gesamtpaket"

Am Ende stellt die Verteidigung einen Deal mit der Staatsanwaltschaft in den Raum, welcher in der Woche darauf auch abgeschlossen werden sollte. Als "Gesamtpaket" für beide Vergehen ruft das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf. Dennoch bleibt der Mann auf freiem Fuß, unter Auflagen muss er sich bewähren. Sollte die Geldbuße von 1000 Euro nicht innerhalb der nächsten 20 Monate auf dem Konto des Geschädigten eintreffen oder der Angeklagte einen Wohnortswechsel nicht melden, würden die Ermittlungen wieder aufgenommen: "Ich bin großzügig im Geben von Bewährungsstrafen, jedoch sehr kleinlich beim Widerrufen", mahnt Gallasch hierzu.

Für die zweite Chance spricht laut Anklagevertreter dagegen das vollumfassende Geständnis, das der Beschuldigte über seinen Rechtsbeistand hatte verlesen lassen und der Justiz einen Großteil der Arbeit in der Beweisaufnahme erspart hatte. Richter und Schöffen gegenüber versichert der 31-Jährige zudem glaubhaft, mit Drogen nichts mehr am Hut zu haben, erklärt sich auch zu regelmäßigen Tests bereit. Statt Cannabis stehe für ihn nun Sport auf dem Programm – und das nach eigenen Angaben fünf- bis sechsmal pro Woche, so dass sogar der Richter selbst warnt, es nicht zu übertreiben.

Verwandte Themen