Schreckliche Folgen einer Unachtsamkeit

3.8.2010, 18:00 Uhr
Schreckliche Folgen einer Unachtsamkeit

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Der Unfall ereignete sich gegen vier Uhr nachmittags auf der Straße von Kraftshof nach Kalchreuth kurz vor dem Ortseingang in einer langgezogenen Rechtskurve.

Der 61-jährige Angestellte einer Reinigungsfirma war in seinem Firmenwagen, einem Geländewagen, auf dem Weg zu einem Auftrag, als er auf die Gegenfahrbahn geriet und dort einen Fahrradfahrer erfasste. Der Radfahrer, ein 34-jähriger Nürnberger, erlitt bei dem Zusammenstoß unter anderem einen Genickbruch, einen zweifachen Wirbelsäulenbruch und einen Aortaabriss. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.

„Ich kann mir auch nicht erklären, warum ich auf die andere Fahrbahn gefahren bin“, sagte der 61-Jährige aus. Keiner der Unfallbeteiligten stand unter Alkoholeinfluss, der Autofahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterschritten und war höchstens 70 km/h schnell.

Kfz-Sachverständiger Rudolf Huttner, der die Unfallstelle untersuchte, hatte den Eindruck, dass der 61-Jährige „unmittelbar davor überhaupt nichts mitbekommen hat, sondern erst durch das Geräusch des Zusammenpralls aufgeschreckt wurde.“ Er hatte sich bereits etwa vier Sekunden auf der Gegenfahrbahn befunden.

Der 34-Jährige fuhr mit seinem Rad äußerst rechts und versuchte noch zu bremsen und auszuweichen. Er wurde seitlich von dem Wagen getroffen und stürzte in die Windschutzscheibe. Die wahrscheinlichste Ursache des Unfalls waren Unaufmerksamkeit oder Sekundenschlaf des Autofahrers. Rechtsanwalt Jürgen Kähler sprach von „Augenblicksversagen, wie es nicht vorkommen darf und trotzdem immer wieder vorkommt.“

Rechtsanwalt Karl Zitzmann, der als Anwalt der Nebenklage die Witwe des Opfers vertrat, betonte bei seinem Plädoyer natürlich vor allem die schrecklichen Folgen des Unfalls für seine Mandantin.
 

"Schuld nicht völlig eingestanden"


Weil der Angeklagte sich „dumm, taub und was nicht noch alles gestellt“ habe und seine Schuld an dem Unfall nicht vollständig eingestanden hatte, weigerte sich die Versicherung bisher zu zahlen. „Zynisch, dumm oder beides“ seien die Stellungnahmen der Versicherung, die „nach zehn Monaten noch keinen Cent gezahlt“ habe. Richter Wolfgang Fischer fand „das Versicherungsverhalten zwar nicht nachvollziehbar, aber nicht dem Angeklagten anzulasten“.

Staatsanwalt Simon Kroier berücksichtigte bei seinem Strafantrag den „Rucksack, den der Angeklagte wegen der Verantwortung für den Tod eines Menschen zu tragen hat“. Er forderte milde acht Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage und ein Fahrverbot.

Der Richter folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 61-Jährige wurde zusätzlich zu den acht Monaten zu einer Geldbuße von 1000 Euro und zu zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Unfall sei ein „sehr grober Fahrfehler mit tragischen und furchtbaren Folgen“ gewesen. Ein Urteil „kann dem Tod eines Menschen nie vollkommen gerecht werden.“