,Unmenschliche Misshandlungen‘

22.9.2011, 00:00 Uhr
,Unmenschliche  Misshandlungen‘

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In seiner Urteilsbegründung verwies Gallasch auf einen vergleichbaren Fall: In Berlin hatten Schläger ihr Opfer ebenfalls über eine Straße gejagt. Das war dabei tödlich überfahren worden.

Die Angeklagten hatten im Juli dieses Jahres zusammen mit zwei weiteren jungen Männern in einen Streit zwischen einem Gastwirt und einem Gast eingegriffen. Zusammen mit dem Wirt drängten sie den Angetrunkenen und dessen Ehefrau aus dem Lokal. Draußen schlugen sie mit Fäusten auf den Mann ein, bis er zu Boden ging. Nachdem er sich wieder aufgerappelt hatte, trieben sie ihn bis zur anderen Straßenseite und brachten ihn dort wieder zu Boden. Einer der Angeklagten trat ihm dort mit voller Wucht ins Genick, holte dann „wie beim Fußball Schwung“ und kickte ihn gegen den Kopf.

Ein „Rechtsgespräch“ zwischen Richter, Staatsanwalt und den beiden Verteidigern zu Beginn der Verhandlung wurde ergebnislos abgebrochen. Die 25 und 26 Jahre alten Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Also hörte das Gericht sieben Zeugen. Einer davon hatte sich zwischen Angreifer und Opfer gestellt und damit Schlimmeres verhindert. Für die Polizei hatte er die Schläger identifiziert und anschließend zu Hause ein Protokoll der Vorgänge geschrieben. Die meisten anderen Aussagen und die Ermittlungen der Polizei deckten sich mit seinen Einlassungen.

Aussage bleibt nicht folgenlos

Eine Angestellte des Lokals allerdings, die bei der polizeilichen Vernehmung die Aggressionen der Brüder noch bestätigt hatte, erklärte jetzt, das Opfer sei nur wegen seiner Trunkenheit hingefallen. Es habe den Wirt und die Angeklagten attackiert, die hätten sich nur gewehrt. Schläge und Tritte habe sie nicht gesehen. Dabei blieb sie auch, als Richter und Staatsanwalt sie an ihre Wahrheitspflicht erinnerten. Daraufhin kündigte Staatsanwalt Carsten Reichel eine Anklage wegen Falschaussage an.

Die Verteidiger stellten mehrere Beweisanträge. Sie wollten weitere Zeugen hören, die beweisen könnten, dass ihre Mandanten nicht die Missetäter waren. Die Aussage eines dieser Zeugen bei der Polizei — danach war er während der Schlägerei auf der Toilette und hatte nichts mitbekommen — wurde verlesen, die anderen Anträge wegen Prozessverschleppung abgelehnt.

Staatsanwalt Carsten Reichel beantragte für die „von Unmenschlichkeit getragenen“ Misshandlungen vier bzw. drei Jahre und zehn Monate Haft. Das Gericht blieb knapp darunter. Die Anwälte hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. Sie kündigten Rechtsmittel an.

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