Vergewaltigung in der Uni-Klinik: Pfleger geht in Berufung

8.5.2019, 17:47 Uhr

Er nutzte eine hilflose Patientin, gefesselt an ihr Krankenbett, schamlos aus. Ein Pfleger (55) der Uniklinik Erlangen berührte am 17. September 2018 eine Frau auf der Intensivstation unter anderem im Intimbereich. Die Frage ist nur, wie weit er ging. Das Amtsgericht Erlangen verurteilte ihn im Februar bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er die Frau vergewaltigt hatte.

Dagegen hat der Pfleger Berufung eingelegt und hofft nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf ein milderes Urteil – denn er bestreitet das Ausmaß der Tat. Die Frau lag damals nach einem Luftröhrenschnitt auf seiner Station. In der Nachtschicht setzte sich der Pfleger an ihr Bett und hielt ihre Hand.

Pfleger hatte einen Teil der Vorwürfe bereits gestanden

"Nicht ungewöhnlich auf der Intensivstation", wie eine Krankenschwester als Zeugin schildert. Aber es sei nicht dabei geblieben: Sie leitete in jener Nacht die Schicht und hatte mit weiteren Krankenschwestern beobachtet, wie ihr Kollege das Hemd der Frau hochgeschoben und sie berührt hatte. Auch seinen Kopf habe er mindestens zwei Mal zwischen ihre Beine gesteckt. Damit kein Missverständnis entsteht: Von Vergewaltigung ist nicht nur bei erzwungenem Beischlaf die Rede, vielmehr muss die abgerungene sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper (Finger, Zunge, Gegenstände) verbunden sein. Wie weit der Pfleger ging, konnte die Krankenschwester nicht sehen.

Der Mann räumt ein, dass er die Frau an den Brüsten und auch im Intimbereich streichelte und küsste. Bis heute bestreitet er, in ihren Körper eingedrungen zu sein. Eben dies ist das entscheidende Merkmal, das eine sexuelle Belästigung von einer Vergewaltigung unterscheidet.

Eine Gynäkologin hatte die Frau untersucht, Speichel einer männlichen Person konnte in der Vagina nachgewiesen, die DNA jedoch nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Die Verteidiger wollen nun einen weiteren Gutachter hinzuziehen. Dieser soll unter anderem klären, ob die Speichelspuren des Pflegers auch durch einen Waschlappen in die Vagina des Opfers gelangt sein könnten. Die Gynäkologin hatte dies bei ihrer Aussage ausgeschlossen, diese Variante halte sie für "absolut unwahrscheinlich" – wie auch sollte der Speichel auf den Waschlappen gelangt sein? Der Prozess wird in zwei Wochen fortgesetzt.