Wasserwerk auflösen

23.6.2007, 00:00 Uhr
Wasserwerk auflösen

© Harald Hofmann

Die Behörde begründete ihre Empfehlung unter anderem damit, dass der Markt Neunkirchen für den Eigenbetrieb Wasserwerk einen zusätzlichen Aufwand durch eine gesonderte Kassen- und Buchführung, einen neu installierten Werkausschuss als gesondertes Beschlussgremium, eine gesonderte EDV-Erfassung der Haushaltsbuchungen sowie die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes mit Erfolgs- und Vermögensplan habe betreiben müssen, ohne dass bisher ein Nutzen festgestellt werden konnte.

Vor allem aber habe der Eigenbetrieb nicht zu einer Entlastung des kommunalen Etats geführt, da der Wirtschaftsplan für das Wasserwerk weiterhin ein Teil der Haushaltssatzung geblieben war.

Für die Fraktionen sagte Karin Mitzlaff von der SPD, dass sie sich in ihrer früher schon geäußerten Ablehnung bestätigt fühle. Ulrich Thiemann (CSU) sicherte seine Zustimmung zu der Auflösung für den Fall zu, dass die Transparenz für die Bürger weiterhin gegeben sei. Bürgermeister Wilhelm Schmitt gab als Grund der damaligen Gründung den Wunsch der Verantwortlichen an, die Wasserversorgung künftig aus dem Haushalt herauszuhalten, nachdem die Gründung einer GmbH im Vorfeld keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden hatte. Für die ÜWG glaubte sich Hans Sorger daran zu erinnern, dass man vor allem wegen der gewünschten Verlagerung der Beiträge auf Gebühren eine GmbH erwogen hatte, dieses Vorhaben dann aber wegen des fehlenden Geschäftsvolumens im Gemeinderat wieder verworfen hatte.

In diesem Zusammenhang segnete die Runde einstimmig den Jahresabschluss bzw. die Bilanz für das Wasserwerk für das Haushaltsjahr 2005 ab. Darin wurden sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite ein Volumen von 3 757 905,17 Euro bei einem Jahresgewinn von 41 321,50 Euro festgestellt, der auf den Verlustvortrag in Höhe von 326 173,05 Euro zur Verrechnung gebracht wurde.

Weitere Untersuchung

Ebenfalls rückgängig machten die Damen und Herren des Gemeinderates ihren Beschluss vom 8. November 2006, der eine Ablehnung von kindbezogenen Förderungen für Kleinkinder unter drei Jahren für Betreuungseinrichtungen außerhalb des Marktes zum Inhalt hatte. Dieser hatte nach Ansicht des Landratsamtes gegen geltendes Recht verstoßen, da eine Gemeinde verpflichtet sei, auch Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten.

Bei einer landkreisweiten Elternbefragung hatte der Markt 213 Fragebögen zurückbekommen, von denen sich 49 auf Kinder unter drei Jahren bezogen hatten. Immerhin 13 davon hatten bereits einen Platz in einer Krippe, 17 würden aktuell noch einen Platz benötigen. Der bisherige Beschluss wurde schließlich mit 16:0 Stimmen dahingehend revidiert, dass künftig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zugestimmt werden könne.

Im bayerischen Innenministerium ist die Problematik um die Staatsstraße 2243 mit ihrem 24-stündigen Verkehrsaufkommen von 6200 Fahrzeugen und ihre Führung als Innerortsentlastungsstraße zur Umfahrung des historischen Ortskerns bekannt, wie Innenminister Dr. Günther Beckstein in einem Schreiben an Bürgermeister Schmitt versicherte.

Nach einem Gespräch von Bürgermeister Wilhelm Schmitt und seinem Dormitzer Amtskollegen Gerhard Schmitt in der Obersten Baubehörde soll jetzt die Planung einer Ortsumgehung zielgerichtet erfolgen. Trotz der Ausweisung einer Trasse für die so genannte Westumgehung im Flächennutzungsplan gebe es weitere Alternativtrassen. Das staatliche Straßenbauamt Bamberg werde nun in nächster Zeit damit beginnen, Voruntersuchungen mit dem Ziel zu beginnen, eine optimale Trassenführung zu ermitteln.