Fall Mollath: Merk beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens

30.11.2012, 13:11 Uhr
Das Verfahren gegen Gustl Mollath soll neu aufgerollt werden.

© dpa Das Verfahren gegen Gustl Mollath soll neu aufgerollt werden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will den Fall des seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachen Nürnbergers Gustl Mollath komplett neu aufrollen lassen. Sie veranlasste bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, dass beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird. Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der «Augsburger Allgemeinen». Anlass sind neue Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten in dem Fall.

Die «Nürnberger Nachrichten» berichteten am Freitag, dass die Anzeige Mollaths gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) 2004 auch bei den Nürnberger Finanzbehörden landete, dort aber relativ schnell als «erledigt» zu den Akten gelegt wurde. Grund dafür sei ein Anruf aus der Justiz gewesen. Der Richter, der damals im Fall Mollath urteilte, habe selbst bei den Finanzbehörden angerufen und darauf hingewiesen, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei. Zu dem Zeitpunkt gab es allerdings das psychiatrische Gutachten noch gar nicht, das Mollath später ein «paranoides Gedankensystem» und Gemeingefährlichkeit attestierte.

Mollath sitzt seit 2006 in einer psychiatrischen Klinik, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm inzwischen Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 - nachdem er bereits angeklagt war - seine Frau, weitere HVB-Mitarbeiter und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Doch während die Nürnberger Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleitete, hat ein vor kurzem bekanntgewordenes HVB-Papier manche Vorwürfe Mollaths bestätigt.

Der Ministeriumssprecher betonte, dass allein der neue Bericht der «Nürnberger Nachrichten» Anlass für Merk gewesen sei, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen. Dieser Antrag wird von der Regensburger Staatsanwaltschaft beim dortigen Landgericht gestellt, das dann über eine mögliche Wiederaufnahme entscheidet. Merk war wegen des Falls Mollath zuletzt massiv unter Druck geraten, es gab Rücktrittsforderungen der Opposition. Eine Neubegutachtung des heute 56-Jährigen nach Bekanntwerden des HVB-Papiers hatte Merk bis vor kurzem als unnötig abgelehnt.

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