Prozessauftakt

Falsche Maskenatteste ausgestellt? Jetzt steht ein Arzt aus Bayern vor einem Richter

1.3.2023, 11:06 Uhr
Ein Mann (hinten 2.v.l) steht im Amtsgericht in Landsberg am Lech vor der Anklagebank. Dem Arzt wird vorgeworfen, während der Corona-Pandemie in 117 Fällen Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben, ohne die Empfänger der Atteste untersucht zu haben. 

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Ein Mann (hinten 2.v.l) steht im Amtsgericht in Landsberg am Lech vor der Anklagebank. Dem Arzt wird vorgeworfen, während der Corona-Pandemie in 117 Fällen Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben, ohne die Empfänger der Atteste untersucht zu haben. 

Ein 60 Jahre alter Arzt muss sich seit Mittwoch wegen mutmaßlich falscher Maskenbefreiungen während der Corona-Pandemie vor dem Landsberger Amtsgericht verantworten. Mitangeklagt sind zwei Frauen, die ihm beim Ausstellen geholfen haben sollen. Alle drei äußerten sich zum Auftakt des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht von mindestens 117 solcher Atteste aus, die ausgestellt wurden, ohne dass der Arzt die Empfänger überhaupt untersucht hatte. Mehr als ein Dutzend Unterstützer der Angeklagten waren zum Prozess gekommen.

Der Arzt aus Kaufering sei als entschiedener Kritiker der Corona-Politik regelmäßig auch bei Demonstrationen aufgetreten und habe die Maskenpflicht abgelehnt, sagte der Staatsanwalt. Da der Mediziner auf seiner Homepage auf die Maskenbefreiung hingewiesen habe, sei es ihm schon bald nicht mehr möglich gewesen alle Anfragen, die aus ganz Deutschland eingingen, persönlich zu bearbeiten.

Deshalb hätten die beiden 54 und 45 Jahre alten Frauen schließlich mitgeholfen, die Blanko-Atteste auszufüllen und den Empfängern zuzusenden, trug der Staatsanwalt in seiner Anklage vor. Insgesamt sollen es sogar mehr über 4700 Atteste gewesen sein. Für das Attest wurden laut Anklage 17 Euro berechnet.

Unter anderem waren bei einer Durchsuchung bei dem Arzt Blanko-Atteste sichergestellt worden, die die Richterin als Beweismittel aufführte. Laut Staatsanwalt mussten nur noch Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Empfängers eingetragen werden - und eine "erfundene Diagnose", wie der Ankläger sagte.

Mehrfach gab es bereits Prozesse gegen Ärzte wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, so der strafrechtliche Vorwurf.

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