Feuerwerk rund um Nürnberger Burg bleibt verboten

27.12.2019, 09:45 Uhr
Rund um die Nürnberger Kaiserburg dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

© Horst Linke Rund um die Nürnberger Kaiserburg dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Nicht abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Bereich der Burg zwischen der Burgstraße ab Höhe Schildgasse und den Burganlagen (Stadtfreiung, Landfreiung, Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg). Der Verbotsbereich um die Burg ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.


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Zusätzlich haben die Städte Schwabach und Nürnberg in den Stadtzentren Verbotszonen errichtet, in denen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. In Schwabach betrifft es den Königsplatz und den Martin-Luther-Platz.


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Auf der Nürnberger Burg dürfen in der Silvesternacht zwischen 21 und 2 Uhr im gesamten Bereich zwischen Stadtfreiung, Landfreiung, Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg und Burgstraße ab Schildgasse keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden, wie das Ordnungsamt Nürnberg mitteilte. Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert. Auf der Stadtfreiung dürfen keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst Taschen. Mitgebrachte Feuerwerkskörper, Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden.

Zufahrten gesperrt

Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind die Vestnertormauer, die Obere und Untere Söldnersgasse, der Paniersplatz, die Burgstraße, die Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal und die Obere Schmiedgasse für Nichtanlieger gesperrt. Das Innere der Burg ist an Silvester für Gäste nicht zugänglich. Durchgehend absolute Halteverbote gelten in der Oberen Söldnersgasse, in der Burgstraße zwischen Theresienstraße und Schildgasse, in der Augustinerstraße zwischen Karlstraße und Winklerstraße sowie in der Theresienstraße vor dem Rathaus.

Die Stadt bittet alle Feiernden, die örtlichen Beschränkungen zum Schutz für diese Gebäude und der darin lebenden Menschen zu beachten.

Verkauft und abgebrannt werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM sowie das CE-Zeichen haben. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen stellt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld dar.

 

 

 

 

Verbot gilt für alle Schlösser und Burgen

Um der Brandgefahr durch Raketen und Böller entgegenzuwirken, herrscht in der Silvesternacht auch in anderen bayerischen Städten um Schlösser und Burgen sowie in vielen historischen Innenstädten Böllerverbot. "Unsere Denkmäler sind nicht so einfach wiederherzustellen, wenn sie brennen", erklärte Cordula Mauß von der Bayerischen Schlösserverwaltung. Das Verbot gilt für alle Schlösser und Burgen im Freistaat.


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Aufgrund der Brandgefahr sind in der Silvesternacht auch einige Schlossplätze und Anlagen komplett gesperrt, wie beispielsweise die Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr gesperrt). Der Würzburger Residenzplatz ist ab 22 Uhr gesperrt und steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung.

Im Umkreis von 100 Metern um Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen ist das Böllern bereits seit fünf Jahren bundesweit verboten. Einige Städte in Bayern haben zudem eigene Verbotszonen eingerichtet. In Augsburg muss Feuerwerk in weiten Teilen der Innenstadt draußenbleiben. Ähnliche böllerfreie Bereiche gibt es in Bamberg und Würzburg.

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