Flüchtlingsmärsche enden: Kritik an Bayerns Polizei

3.9.2013, 20:57 Uhr
Flüchtlingsmärsche enden: Kritik an Bayerns Polizei

© dpa

Nach zwei Wochen Fußmarsch quer durch Bayern haben zwei Gruppen protestierender Flüchtlinge die Landeshauptstadt München erreicht. Die beiden Protestzüge trafen sich am Dienstag am Stadtrand und zogen dann gemeinsam in die Innenstadt. Die Flüchtlinge verlangten eine bessere Behandlung und ein Bleiberecht. Unter den rund 60 Demonstranten waren 24 Asylbewerber, etwa 50 Polizisten begleiteten den Protestmarsch, wie die Polizei in München mitteilte.

Am Abend machten die Flüchtlinge mit einer Abschlusskundgebung an
der Münchner Freiheit auf ihr Anliegen aufmerksam.  An der Kundgebung nahmen etwa 200 bis 250 Unterstützer teil. Auf einem Transparent stand „Kein Mensch ist illegal. Wir bleiben alle“. Einer der Flüchtlinge, der seinen Namen nicht nennen wollte, hielt auf Englisch eine kurze Rede. Darin verteidigte er noch einmal die Proteste: „Niemand aus der Mitte der Gesellschaft würde uns wahrnehmen, wenn wir uns nicht erheben würden. Wir haben nichts zu verlieren außer unsere Ketten.“ Nach dem Ende der Kundgebung wollten die Demonstranten zunächst zum Innenministerium und dann zum Justizpalast weiterziehen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat warf den Behörden unterdessen wegen der Polizeiaktionen vor, Grundrechte zu missachten. So war am Montag eine Gruppe Flüchtlinge auf einer Brücke bei Dachau für die Überprüfung der Personalien von Polizisten eingekesselt worden. Der Grund: Mehrere Asylbewerber hatten gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen.
Diese schreibt vor, dass Asylbewerber den Regierungsbezirk nicht verlassen dürfen, in dem sie untergebracht sind.

Keine Befreiung von Residenzpflicht für Protest

Der Sprecher des Flüchtlingsrats, Alexander Thal, kritisierte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Ich halte das Affentheater für menschenrechtswidrig“, sagte er. „Die Flüchtlinge protestieren gegen die
Residenzpflicht, und weil sie dagegen verstoßen, werden sie von der Polizei wieder in ihre Flüchtlingslager zurückgebracht.“ Die Residenzpflicht gebe es europaweit nur in Bayern und Sachsen. Nach einer Weisung des Innenministeriums an die Ausländerbehörden dürften keine Befreiungen von der Residenzpflicht für die Teilnahme an dem Protestmarsch erteilt werden.

Herrmann wies das zurück: „Diese Vorwürfe sind völlig absurd.“ Es sei Aufgabe der Behörden, Vorschriften durchzusetzen. Mehrere Asylbewerber hätten sich geweigert, ihre Identität anzugeben; die Polizisten seien beschimpft und angespuckt worden. „Wir stellen das überhaupt nicht infrage, dass die sich frei bewegen und demonstrieren können.“ Aber kein einziger Asylbewerber habe eine Genehmigung für das Verlassen des jeweiligen Regierungsbezirks beantragt, obwohl das jederzeit möglich sei.  Die zwei Flüchtlingsmärsche waren am 20. August in Würzburg und in Bayreuth aufgebrochen, um gegen die bayerische Asylpolitik zu demonstrieren.

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Die Online-Redaktion

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