Abiturienten müssen 125 Euro an die NPD überweisen

30.6.2014, 19:23 Uhr

„Lustig“ ist das erste Wort, das der 19-Jährige im Gerichtsaal in den Mund nimmt. Lustig findet er, dass in der Anklageschrift alles, was er damals bei sich getragen habe, als Tatwerkzeug aufgeführt wird, sogar ein Feuerzeug. Dann erst kommt er auf die Tat selbst zu sprechen. „Ja, es stimmt“, räumt er die Vorwürfe ein.

In einer Nacht im April dieses Jahres hatten der 19-Jährige und zwei Mitschüler, damals 17 und 18 Jahre alt, in der Äußeren Nürnberger Straße und der Friedrich-von-Schletz-Straße 25 Wahlplakate der NPD abgeschnitten. Gesamtschaden 125 Euro. Die Polizei ertappte die Jugendlichen auf frischer Tat.

„Es ging uns um die hetzerischen Slogans, die Gruppen, die hier wohnen, verletzen könnten“, begründet der 19-Jährige das gemeinsame Handeln. So seien die Plakate mit dem Slogan „Asylflut stoppen“ ausgerechnet in der Nähe des Asylbewerberheims aufgehängt worden. Der NPD hätten sie nicht schaden wollen und bei anderen Parteien mit ähnlichen Slogans genauso gehandelt.

„Ich habe eingesehen, dass das nicht der richtige Weg ist, die NPD einzudämmen“, sagt der Mitangeklagte, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Die 18-Jährige, ebenfalls Teil des Trios, ergänzt: „Das war nicht die richtige Methode, unsere politische Meinung auszudrücken.“ Beide geben sich vor Gericht zurückhaltender als der 19-Jährige, von dem die Initiative für die Tat ausging. Er ist auch als Einziger bereits vorher aufgefallen, wurde zweimal beim Stehlen erwischt – zuletzt einen Monat vor dem Abschneiden der NPD-Plakate. Die Taten brachten ihm jeweils Sozialstunden ein. Die Jugendgerichtshilfe schildert ihn aber als selbstständigen und durchaus engagierten jungen Mann. Alle drei hätten in jugendlichem Leichtsinn gehandelt.

„Fremdes Eigentum hat man zu achten, auch wenn man mit den Plakaten nicht einverstanden ist. Das sind die Grundsätze des Rechtsstaats. Das wissen Sie als Abiturienten“, so Oberstaatsanwalt Martin Dippold in seinem Plädoyer. Die Jugendlichen hätten aus „falsch verstandenem Idealismus und Übermut“ gehandelt. Dippold fordert, die drei wegen Sachbeschädigung zu verurteilen: den 19-Jährigen als Anstifter zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die beiden anderen zu jeweils 20 Stunden.

„Sozialstunden in der Theorie sind kein Problem, in der Praxis ist das aber nicht möglich“, entgegnet der 19-Jährige. Er plane einen längeren Auslandsaufenthalt. Jugendrichter Philipp Förtsch kommt ihm entgegen und verhängt statt Arbeitsstunden eine Geldbuße von 400 Euro, die an den Weißen Ring zu zahlen ist. Die Mittäter müssen die geforderten 20 Sozialstunden ableisten. Über 125 Euro freut sich zudem die NPD Bamberg: Den Betrag müssen die Verurteilten als Wiedergutmachung leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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