Abschiebung abgebrochen: Polizeieinsatz am Forchheimer Seltsamplatz

23.2.2021, 19:38 Uhr
Der Einsatz von Polizei und Rettungskräften am Seltsamplatz dauerte bis in die Morgenstunden. 

© privat Der Einsatz von Polizei und Rettungskräften am Seltsamplatz dauerte bis in die Morgenstunden. 

 In einer Pressemitteilung gibt das Polizeipräsidium Oberfranken den Ablauf der Situation wieder. Demnach betraten Polizeibeamte die Wohnung der armenischen Familie um kurz nach 3 Uhr. Vorerst verhielten sich der 45-jährige Vater, seine 41 Jahre alte Ehefrau und deren 20 und 14 Jahre alten Söhne kooperativ. Unvermittelt habe sich die Stimmung des 45-Jährigen verändert, schreibt die Polizei. Er nahm zwei Flaschen mit Benzin, verschüttete den Inhalt im Raum und drohte damit, die Flüssigkeit in Brand zu setzen.

Die Polizei zog sich zunächst zurück. Speziell geschulte Kommunikationsbeamte und Beamte des Spezialeinsatzkommandos wurden dazu gerufen. Dem Verhandlungsgeschick der Kommunikationsbeamten sei es zu verdanken, dass die Ehefrau mit dem jüngeren Sohn das Anwesen unversehrt verlassen konnte, heißt es in der Pressemeldung. Gegen 8.30 Uhr gelang es auch, den 45-Jährigen zur Aufgabe zu bewegen.

Er wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht und muss sich nun für mehrere Straftaten verantworten. Insbesondere wird eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und ein Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz geprüft.

Rückblick: Im Mai 2018 berichteten die Nordbayerischen Nachrichten schon einmal über die Geschichte der armenischen Familie. Sie kamen 2013 nach Deutschland, weil sie hofften, dass hier dem jüngsten Sohn der Familie geholfen werden kann. Davit kam taub und mit einer massiven autistischen Störung auf die Welt.

Familie gilt als gut integriert

Den Eltern wurde Hoffnung gemacht, dass deutsche Mediziner mit einer OP helfen könnten. Also haben sie für sich und ihren jüngsten Sohn ein Visum beantragt. 2014 kamen die Brüder Hayk und Aram hinterher. Sie haben inzwischen ihre Ausbildungen als Parkettleger und Raumausstatter beendet und arbeiten. Ihr Aufenthaltstitel für die Zeit nach der Ausbildung gilt für zwei Jahre. Aufgrund der Therapie von Davit, der permanent Medikamente benötigt, sind auch die Eltern in Deutschland geblieben. Die Familie gilt als gut integriert, beide Eltern arbeiteten, solange sie eine Arbeitserlaubnis hatten. Davit geht in die Schule der Lebenshilfe.

Der Asylantrag wurde jedoch abgelehnt. Seitdem versucht die Familie mit Hilfe ihrer Anwältin, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Nach § 25 b des Aufenthaltsgesetzes haben geduldete Ausländer, die in einem Haushalt mit minderjährigen Kindern leben, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn sie seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und als gut integriert gelten.

"Es ging immer um Davit"

"Die Abschiebung war für uns völlig unerwartet", erklärt Hayk Harutyunyan, der älteste der drei Brüder. Nach seinen Angaben habe es vorab keine Briefe mit der Abschiebeandrohung gegeben. Für Davit liege ein Attest der Uniklinik Erlangen vor, dass eine Reise in sein Heimatland aufgrund seiner Behinderung für ihn eine unzumutbare Härte darstelle. "Meinen Eltern ging es immer um Davit", erklärt er. "Als die Polizei da war, haben sie die ganze Zeit darum gebeten, dass meine Mutter und Davit gehen können. Nur darum ging es meinem Vater."

Die Regierung von Oberfranken nimmt dazu folgendermaßen Stellung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe festgestellt, das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt, "dass Davit mit ärztlicher Begleitung reisefähig ist und in Armenien ausreichend medizinisch versorgt werden kann." Die Familie sei seit Oktober 2016 ausreisepflichtig, wurde aber bis zur Volljährigkeit des Sohnes Aram bis April 2018 geduldet.

Die Behörde bestätigt, dass es derzeit zwei Gerichtsverfahren gebe, die sich auf §25 b und für auf Davit § 25 a beziehen. Doch die Klagen hätten keine aufschiebende Wirkung, "so dass die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen möglich war". Der Familie sei die Ausreisepflicht bekannt gewesen.

Leistungsträger im Boxen

Diese Vorgehensweise können die Weggefährten der Familie nicht nachvollziehen. In der Nacht zum Dienstag versuchten viele zu helfen, darunter die Arbeitgeber der beiden älteren Brüder und die Aktiven des AC Bavaria, wo Aram Harutyunyan als "Leistungsträger" im Boxen gilt. Auch den FDP-Landtagsabgeordneten Sebastian Körber erreichte ein Hilferuf, woraufhin er sich mit der oberfränkischen Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz in Verbindung setzte. Nach dem Gespräch meint er: Auch wenn es rechtlich wohl nichts zu beanstanden gebe, "moralisch halte ich das Vorgehen, in der Nacht eine Familie mit behindertem Kind herauszuklingeln, für schwierig."

Wie es weiter geht, weiß die Familie nicht. Die Regierung von Oberfranken schreibt: "Zwischenzeitlich wurde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die aufenthaltsbeendende Maßnahmen gestellt, dessen Entscheidung vor weiteren Maßnahmen abgewartet wird."