Amtsgericht Forchheim: Ein Faustschlag oder nur ein Schubser?

15.1.2019, 09:00 Uhr
Amtsgericht Forchheim: Ein Faustschlag oder nur ein Schubser?

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Ereignet hatte sich der Streit zwischen den beiden Männern am 25. März 2018. Auf der Tanzfläche einer Waischenfelder Diskothek, so Ankläger Ralph Zenger, habe der Angeklagte seinem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Getroffene, ein 18-Jähriger aus Aufseß, habe davon eine blutende Nase und eine Kiefer- sowie eine Nasenprellung davongetragen. Auch sei es an fünf Zähnen zu Absplitterungen gekommen. Diesem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung stellte der Angeklagte, ein 18-Jähriger aus Weilersbach, seine Sicht des Tatabends entgegen. Er berichtete Richter Förtsch, dass er vom späteren Kontrahenten mehrmals beim Tanzen angerempelt worden sei. Als er den Aufseßer zur Rede stellte, sei der dann ausgetickt. Er habe ihm außerdem das Weizenglas aus der Hand geschlagen. Als Antwort, so der Angeklagte weiter, habe er dem Aufseßer einen Schubs gegeben. "Er ging zu Boden", stand jedoch wieder auf, habe sodann sein Bier nach dem Angeklagten geworfen: Ein Schubser folgte. "Ich bin blöd auf die Schulter gefallen", so der Angeklagte. Als er wieder aufstand, sei der Kontrahent verschwunden. Zudem bekräftigte der Weilersbacher: "Von meiner Seite ging definitiv kein Faustschlag aus."

Anders sah das der Aufseßer, der als Nebenkläger mit seinem Anwalt Harry Braunersreuther gekommen war. Er berichtete, dass der Angeklagte ihn ohne ersichtlichen Grund geschlagen hätte – mit der Faust ins Gesicht. Das Anrempeln, von dem der Angeklagte erzählt hatte, wollte der Aufseßer dagegen nicht einräumen. Bewusst sei das nicht geschehen, so der junge Mann, der am Tatabend einen Blutalkoholwert von 1,1 Promille hatte. Genaues Nachfragen musste sich der junge Mann zudem von Richter Förtsch gefallen lassen. Der wunderte sich nämlich, warum der Geschlagene am Tatabend angab, auf der rechten Seite des Gesichts getroffen worden zu sein, jetzt im Gericht aber die linke Seite angab. Licht ins Dunkel konnten auch mehrere Zeugen nicht bringen. Vor diesem Hintergrund – und weil eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nicht anwesend war – kamen das Gericht, die Anklage sowie die Verteidiger des Geschlagenen und des Angeklagten überein, das Verfahren vorläufig einzustellen.

Verbunden ist diese Einstellung mit der Auflage, dass der Angeklagte insgesamt 500 Euro in drei Raten an den Fachdienst der Arbeiter-Wohlfahrt Forchheim entrichten muss. Ob er auch die Kosten des Verfahrens tragen soll, ist derweil aber noch offen. Der Angeklagte und sein Verteidiger Helmut Streit stimmten dem zu.