Annafest: Bier-Streit, betrunkenes Kind und verletzter Polizist

27.7.2019, 11:26 Uhr

Los ging es schon um 19.45 Uhr, als es beim Streit um die Bierbestellung zwischen einem Kellner und seinen Gästen zu Handgreiflichkeiten kam, wobei sich ein Gast den Fuß verstauchte. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung.


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Als Polizisten dann über das Festgelände Streife liefen, stellten sie gegen 21.55 Uhr bei einer jungen Frau Marihuanageruch fest. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten bei ihr eine geringe Menge Rauschgift, was eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Folge hat.

Einen 25-Jährigen ertappte der Sicherheitsdienst um 22.35 Uhr dabei, wie er auf dem Festgelände einen Joint rauchte. Der Mann wurde der Polizei übergeben, der Joint sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Ins Gesicht geschlagen

Munter weiter ging es mit einem 29-Jährigen, der kurz nach 23 Uhr mit zwei weiteren Besuchern in Streit geraten war. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war, ging er auch auf die Beamten los und verletzte einen Polizisten durch einen Faustschlag leicht im Gesicht. Schließlich mischte sich noch sein 28-jähriger Begleiter ein und beleidigte einen der eingesetzten Beamten. Der Randalierer musste auf Grund seiner Alkoholisierung - er brachte es auf mehr als zwei Promille - die Nacht in der Zelle verbringen. Beide müssen sich nun strafrechtlich verantworten. Gegen den Schläger wurde zudem ein Betretungsverbot für das weitere Annafest verfügt.

Um 00.05 Uhr kam es zu einem Streit, bei dem ein 59-jähriger Mann einen 55-Jährigen beleidigte.

Jugendliche kontrolliert

Schon am ersten Veranstaltungstag führten die Beamten der Polizeiinspektion Forchheim auf dem Festgelände zudem intensive Jugendschutzkontrollen durch, um Alkoholmissbrauch und Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen zu verhindern: Hierbei konnte bei acht Jugendlichen festgestellt werden, dass sie vorschriftswidrig Alkohol getrunken oder Zigaretten geraucht hatten. Besonders fiel hierbei ein 12-jähriges Mädchen mit einer Alkoholisierung von 1,66 Promille auf. Die Eltern der Jugendlichen wurden informiert und soweit nötig wurden ihre Sprösslinge direkt an diese übergeben.

Über die schwerwiegenden Verstöße ergeht zudem eine Meldung ans Jugendamt und gegen diejenigen, die den Jugendlichen den Alkohol ausgehändigt haben, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Jugendschutzgesetz eingeleitet.


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