Aus dem Gericht: "Gras" in Gläsern und Einkäufe im Darknet

23.4.2021, 15:53 Uhr

Der 23. Juni 2020 war ein bundesweiter "Action Day": 1400 Polizeibeamte durchsuchten 232 Anwesen und nahmen dutzende Verdächtige fest. Elf landen in U-Haft. Auch in Bayern ist an jenem frühen Morgen viel los. Hier sind 34 Häuser und Wohnungen ins Visier des Landeskriminalamts geraten. Damit ist den Ermittlern ein Schlag gegen eine illegale Börse gelungen, auf der über 33.000 Nutzer Drogen, Waffen, aber auch Kreditkarten- und Kontodaten einfach so kaufen konnten. Wenn man über keine Skrupel und das nötige digitale Kleingeld in Form von Bitcoins verfügte.

Auf die Spur der Täter waren die Ermittler der Zentralstelle Cybercrime Bayern, die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg angesiedelt ist, durch einen Coup gekommen: Im Mai 2019 konnte man nicht nur den Administrator des Underground-Economy-Forums mit dem Namen "crimenetwork" festnehmen (eine Art versteckter Marktplatz für Kriminelle). Es gelang auch, den Server zu beschlagnahmen.


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Viele Monate akribischer Auswertung dauerte es, bis man die Käufer und Verkäufer identifiziert und die Geld- und Warenströme nachvollzogen hatte. Eine der Spuren aus der Unmenge an Daten führte in den Landkreis Forchheim. Eine Hausdurchsuchung erbrachte etwa 50 Gramm Marihuana, einige Ecstasy- und Amphetamin-Reste. Das "Gras" war nach Sorten getrennt in Gläsern auf einem Regal zu finden. Praktische Utensilien wie Crusher, Feinwaage und Tütchen, die üblicherweise auf eine Weitergabe hindeuten, lagen auch herum. Hinter fünf Nutzernamen versteckte sich ein 22-jähriger Mann, der bei 13 Bestellungen im Jahr 2018 insgesamt mehr als drei Kilogramm Haschisch und Marihuana geordert hatte.

Als Stammkunde dabei

Wenn er das alles alleine oder mit seinen Freunden hätte wegrauchen wollen, hätte der junge Mann rund um die Uhr kiffen müssen. Der Kaufpreis betrug mehr als 21 000 Euro. Wie er das ohne einen schwunghaften Handel mit den berauschenden Substanzen von einem nicht allzu üppigen Einkommen finanziert haben soll, das kam vor Gericht nicht wirklich zur Sprache. Die Ware jedenfalls kam per Post und das recht zuverlässig. Es gab auf der Plattform "crimenetwork" nämlich sogar ein Bewertungssystem, um "seriöse" Drogenhändler von denen unterscheiden zu können, die schlechte oder gar keine Ware verschickten. Tatsächlich variierten die Mengen, die der junge Mann haben wollte. Zuerst bestellte er nur drei oder fünf Gramm, um die Qualität zu testen. Danach stieg er mit 250 Gramm höher ein und blieb als Stammkunde auch treu.

Dazu nutzte er nicht nur sein privates Smartphone, sondern auch einen dienstlichen Rechner an seinem Arbeitsplatz. Wenn einer seiner Lieferanten nichts oder vielleicht gerade Probleme mit der Justiz hatte, wechselte der junge Mann den Verkäufer. So kam es auch, dass einer der Vorwürfe ein sogenannter "Verbalhandel" war, ohne dass Drogen oder Bitcoins den Besitzer gewechselt hätten: Man hatte nur etwas vereinbart, was aber nicht zustande kam.

Die zwei Jahre Jugendstrafe zur Bewährung bekam der junge Mann nur, weil er bislang ein juristisch unbeschriebenes Blatt war, seine Taten unumwunden eingestand und in geordneten familiären und beruflichen Verhältnissen lebt. Das Argument mit den "weichen" Drogen sah selbst Rechtsanwalt Thomas Skapczyk aus Erlangen kritisch. Zu "seiner Zeit" in den 1970-ern habe man davon noch sprechen können. "Nun aber ist das Zeug so hochpotent, wohl als Ergebnis niederländischer Gärtnerskunst, dass viele Konsumenten psychische Schäden davontragen."

In den nächsten drei Jahren darf sich der junge Mann nichts mehr zuschulden kommen lassen. Anfangs wird ihn dabei ein Bewährungshelfer unterstützen. Zudem muss er zwei Geldauflagen von jeweils 1800 Euro an die AWO Forchheim und die SKF-Suchtberatung zahlen. Zudem darf er keine Drogen mehr konsumieren und muss sich Urin- und Haartests unterziehen, um die Abstinenz nachzuweisen.

Auf den von der Staatsanwaltschaft beantragten "Warnschuss-Arrest" von zwei Wochen verzichtete das Gericht. Damit folgte man dem Verteidiger, der den Grundsatz des Jugendstrafrechts folgendermaßen zusammenfasste: "Es geht nicht darum, mit dem Knüppel draufzuhauen, sondern die jungen Menschen wieder auf den richtigen Weg zurück in ein straffreies Leben zu führen".