Ausbruch in Pottenstein: Kampf gegen Geflügelpest um Forchheim

8.2.2021, 07:56 Uhr
Ausbruch in Pottenstein: Kampf gegen Geflügelpest um Forchheim

© Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Im gesamten Landkreis Forchheim inklusive der Stadt Forchheim gelten seit dem 29. Januar Stallpflicht sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel. Dies betrifft nicht nur gewerblich gehaltenes Geflügel, sondern auch Tiere, die als Hobby gehalten werden.

Zum Geflügel zählen insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Der Stallpflicht kann nachgekommen werden, indem die Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere oder einem Auslauf, die nach oben mit einem Dach oder einer festen Plane gesichert sein müssen, gehalten werden.

Außerdem muss eine Seitenbegrenzung vorhanden sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert. Es müssen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das bedeutet, dass das Eintragen von Erregern von außen in den Stall verhindert werden muss. Das Betreten des Stalls darf nur mit sauberer, betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung erfolgen. Insbesondere müssen die Schuhe direkt vor Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden.

Verendete Wildvögel aufgefunden

Außerdem wurden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sowie das Füttern von Wildvögeln im gesamten Landkreisgebiet verboten. Diese Maßnahmen sind erforderlich geworden, da am 29. Januar in einem kleinen Geflügelbetrieb in Pottenstein im benachbarten Landkreis Bayreuth ein Ausbruch von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, festgestellt wurde. In den letzten Wochen waren in Bayern auch vermehrt an Geflügelpest verendete Wildvögel aufgefunden worden.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit Radius drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit Radius zehn Kilometer eingerichtet. Teile dieser Restriktionszonen reichen auch in den Landkreis Forchheim. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt und zusätzlich beim Amt für Landwirtschaft gemeldet werden müssen.

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