Ausgerastet und Polizisten geschlagen: Junge Frau vor dem Amtsgericht

9.4.2021, 10:03 Uhr

Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung. Vor dem Amtsgericht Bamberg kam für eine 20-jährige Auszubildende aus Forchheim einiges zusammen. Nur die Anwendung des Jugendstrafrechtes ersparte der jungen Frau eine Freiheitsstrafe.

Nun muss sie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich acht Gesprächen stellen. Die sollen ihr helfen, ihre Probleme mit Alkohol und Gewalt unter Kontrolle zu bekommen.

Kurz vor halb drei Uhr

Mitten in der Nacht ist es, kurz vor halb drei Uhr. Auf dem Parkplatz des Volkspark-Stadions in Bamberg streitet sich ein junges Pärchen. Beide haben, wie die übrigen Mitglieder einer größeren Gruppe, einiges getrunken. Schließlich fällt sie in Ohnmacht. Ihr Freund ruft den Rettungsdienst.

Als die Sanitäter eintreffen, liegt sie immer noch am Boden. Der Rettungsassistent setzt einen Schmerzreiz, um zu prüfen, ob die junge Frau bewusstlos ist. Das kann man mit einem Kneifen in die Wange machen.

Derbe Beleidigungen

Der Fachmann entscheidet sich für eine leichte Ohrfeige – auch möglich. Plötzlich aber ist sie hellwach. Den Klaps missdeutet sie als Angriff. Es fallen Beleidigungen wie "Arschloch" und "Wichser". Zuletzt schlägt sie mit der Hand gegen den Krankenwagen.

Dann eskaliert die Lage. Statt sich für die schnelle medizinische Hilfe zu bedanken, beleidigt der 24-jährige Freund, gegen den übrigens demnächst auch noch verhandelt werden wird, die Mitarbeiter des Roten Kreuzes.

Freunde und Bekannte als Verstärkung herbeigerufen

Schon sind Freunde und Bekannte als Verstärkung herbeigerufen. Die Sanitäter machen sich begründete Sorgen und rufen die Polizei. Als die Beamten der Bereitschaftspolizei Nürnberg eintreffen, sie helfen des Nachts ihren Kollegen der Stadtpolizei, wird es nicht wesentlich ruhiger.

Die uniformierten Beamten wollen die wild herumschreiende und weinende junge Frau beruhigen und ihr zum eigenen Schutz Handfesseln anlegen. Sie soll einige Stunde in polizeilichen Gewahrsam, in der Ausnüchterungszelle ihren Rausch ausschlafen. Das will sie nicht über sich ergehen lassen.

"Ich sagte noch, die Handschellen tun weh", erzählt sie vor Gericht. Erst windet sie sich, dann tritt sie mit dem Knie einem 21-jährigen Polizisten, genau an die Stelle, an der einem Mann die schlimmsten Schmerzen drohen: ins Zentralmassiv. "Ich bin in Panik geraten, habe nur versucht, mich zu wehren." Auch ihr Freund wird handgreiflich, schlägt um sich und trifft einen Polizisten am Oberkörper. An all die Ausfälle wollte sich die junge Frau auf der Anklagebank nicht erinnern können.

Am Ende verhängte Jugendrichter Fahr das Zuchtmittel der Arbeitsauflage. Schließlich hat man im Jugendstrafrecht noch die Hoffnung, mit erzieherischen Maßnahmen eine Änderung des künftigen Verhaltens erreichen zu können. Die Auszubildende muss 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Zudem muss sie sich acht Gesprächen stellen, in denen sie ihre Probleme mit Alkohol und Gewalt in den Griff bekommen soll. "Sehen Sie das nicht als zusätzliche Strafe, sondern als Hilfsangebot", fordert Jugendrichter Fahr das Mädchen auf. Damit solch ein Vorfall sich nicht mehr wiederhole.