Begehrter Bärlauch: Landratsamt Forchheim ermahnt "Wildpflücker"

31.3.2021, 12:28 Uhr
Bärlauch im Wald bei Kirchehrenbach: Das Landratsamt Forchheim mahnt die Pflücker zur Rücksichtnahme auf die Natur. Es dürfen ausschließlich "haushaltsübliche Mengen" des Wildgemüses gesammelt werden.

© Angela Höger Bärlauch im Wald bei Kirchehrenbach: Das Landratsamt Forchheim mahnt die Pflücker zur Rücksichtnahme auf die Natur. Es dürfen ausschließlich "haushaltsübliche Mengen" des Wildgemüses gesammelt werden.

Denn augenscheinlich wird dabei immer weniger Rücksicht auf die Natur genommen, teilt nun das Landratsamt Forchheim mit. Das Bärlauch-Pflücken habe dabei "Ausmaße angenommen, die nicht mehr naturverträglich sind". Das liege vor allem an der Vielzahl von Menschen, die auch aus dem weiteren Umkreis in dieses Gebiet strömen.

Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch in der freien Natur nur mit Rücksicht auf die Natur in Ordnung ist. Zum Beispiel ist am Naturschutzgebiet am Hetzleser Berg das Pflücken von Pflanzen generell verboten.

Nachdem es außerhalb des Naturschutzgebiets ebenfalls sehr viel Bärlauch gibt, sollte das aber kein Problem sein. Es dürfen aber ausschließlich „haushaltsübliche Mengen“ gesammelt werden. Beim Bärlauch heißt das: maximal eine übliche Stofftasche voll. 

Das gewerbsmäßige Sammeln des wildwachsenden Bärlauchs unterliegt der Genehmigungspflicht und muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Wer also in der freien Natur Bärlauch im Einklang mit der Natur pflücken möchte, sollte folgende Regeln beachten:

- Pro Pflanze immer nur ein bis zwei Blätter mitnehmen, damit sich die Pflanzen regenerieren können.
- Die Blätter mit dem Messer oder der Schere abschneiden, nicht ausreißen.
- Nur dort pflücken, wo viel Bärlauch wächst. 
- Im Naturschutzgebiet ist das Pflücken verboten.

Die Naturschutzwacht des Landkreises wird am Osterwochenende verstärkt die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren und gegebenenfalls Platzverweise aussprechen, übermäßige Mengen einziehen oder bei gewerbsmäßigem Sammeln Anzeige wegen Verstoßes gegen die Naturschutzgesetze erstatten.

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