Beweise für Vergewaltigung wurden nicht gefunden

9.1.2020, 08:00 Uhr
Beweise für Vergewaltigung wurden nicht gefunden

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"Die Suche nach der Wahrheit war nicht einfach." So begann Markus Reznik die Urteilsbegründung. Der Vorsitzende Richter und seine Kollegen hatten es mit der klassischen Situation "Aussage gegen Aussage" zu tun. Objektive Beweise oder gar Tatzeugen fehlten. So hing alles von der Aussage des Opfers ab. Deren Worten schenkte die Dritte Strafkammer Glauben, während es den Angaben des Angeklagten, eines 36-jährigen Afghanen, nicht folgen wollte. Der habe die besondere Schutzlosigkeit seines Opfers ausgenutzt, so Staatsanwalt Ralph Zenger. Allerdings wich der Schuldspruch vom Vorwurf der Vergewaltigung ab, weil man das Eindringen in den Körper nicht nachweisen könne. Die sexuelle Nötigung sei aber dennoch sehr schwerwiegend, zumal der Angeklagte bereits 2016 in der Nervenklinik St. Getreu Bamberg unter Verdacht geraten war, eine andere Patientin vergewaltigt und gegenüber zwei weiteren Insassinnen sexuell übergriffig geworden zu sein. Keiner der Vorfälle schaffte es allerdings vor Gericht. Auch nicht die häusliche Gewalt gegen seine 17-jährige Tochter, die dazu führte, dass Ehefrau und Kinder ihn verließen.

Bis zuletzt hatte Verteidiger Thomas Gärtner aus Bamberg einen Freispruch gefordert: "Ich habe an der Glaubwürdigkeit der Geschädigten so viele Zweifel, dass es ein Unding wäre, ihn zu verurteilen." Sein Mandant habe keine Vorstrafen, habe keine übermäßige Gewalt angewendet und gravierende Spätfolgen seien auch nicht ersichtlich. Besonders irritiert habe ihn, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer hernach die Nähe seines Peinigers gesucht habe. "Es war einvernehmlich." Die behinderte Frau habe es falsch geschildert, um Ärger mit ihren Betreuern zu vermeiden, die ihr das Rendezvous untersagt hätten.

Den wichtigsten Part des Tages aber hatte Dr. Christoph Mattern aus Bayreuth. Der psychiatrische Gutachter, einst Leiter am Bezirksklinikum Obermain in Kutzenberg, bescheinigte dem Angeklagten eine schwere Hirnschädigung.

Als Ursachen kämen in Frage: ein Motorradunfall in Masar-e Sharif 2005, als der Angeklagte gegen einen Bus geprallt sein und zwei Wochen im Koma gelegen haben soll; ein brutaler Angriff der Taliban im Jahr 2010, als man mit Gewehrkolben und Knüppeln auf seinen Kopf eingeschlagen haben soll. Ergebnis seien fünf Wochen ohne Bewusstsein gewesen; oder ein Wohnungsbrand in Lichtenfels, wobei der Angeklagte 2012 eine Rauchvergiftung mit Bewusstlosigkeit erlitten hatte.

Diese Einwirkungen auf das Gehirn hätten dazu geführt, dass der Mann sich nicht mehr kontrollieren könne und auch in Zukunft eine ernste Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Deshalb befürwortete der Facharzt die Einweisung des Angeklagten in eine geschlossene Einrichtung. Da nicht von einer therapeutischen Besserung ausgegangen werden könne, dürfte das "lebenslänglich" bedeuten.