Biotop-Kartierung: "Neues Zeitalter" beim Artenschutz im Kreis Forchheim?

1.7.2020, 16:10 Uhr
Biotop-Kartierung:

© Stefan Hippel

Auf NN-Nachfrage zur umstrittenen neuen Verordnung erläutert ein Sprecher des Umweltministeriums: „Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen werden zukünftig verstärkt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie gefördert. Es gilt ein Förderhöchstsatz von bis zu 90 Prozent. Die Förderung von Streuobst im Vertragsnaturschutz ist von 8 Euro auf 12 Euro pro Baum und Jahr gestiegen.“

Extensiv genutzte Obstbaumwiesen aus „hochstämmigen“ Obstbäumen mit einer Fläche ab 2500 Quadratmetern gehören seit 1. August 2019 zu den gesetzlich geschützten Biotopen. „Ausnahmen bilden Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind“, heißt es aus dem Ministerium.

Die neue Verordnung definiere den Biotoptyp Streuobstwiese nun genau: „Das schafft Klarheit für Eigentümer und die zuständigen Behörden.“ Demnach dürfen extensiv genutzte Obstbaumbestände unter anderem pro Hektar nicht mehr als 100 Bäume aufweisen.

Ein weiteres Kriterium sei ein fortgeschrittenes Bestandsalter, „denn erst nach vielen Jahren entwickelt sich der besondere Artenreichtum dieser Lebensräume“. Hierfür werde der Stammumfang der Bäume als Indikator herangezogen: Mehr als die Hälfte des Baumbestandes muss in einem Meter Höhe einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr haben.
„Hochstämmig“ seien dabei die Bestände, bei denen „mindestens 75 Prozent der Bäume ihren Kronenansatz in einer Höhe von 1,80 Meter oder höher“ haben. „Wenn all diese Kriterien erfüllt sind, ist die Streuobstwiese ein gesetzlich geschütztes Biotop.“

Obstbäume, die den aktuell geltenden Kriterien nicht entsprechen, sind demnach keine geschützten Biotope im Sinne des Gesetzes. „Wenn sie auch nicht für eine Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms in Frage kommen, werden sie bei einer Neubearbeitung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt aus dem Biotopkataster gelöscht“, so das Ministerium.

Seit 2018 ist Thorsten Glauber (FW) Bayerns Umweltminister.

Seit 2018 ist Thorsten Glauber (FW) Bayerns Umweltminister. © Freie Wähler

Umweltminister Thorsten Glauber (FW) aus Pinzberg ergänzt: „Wir wollen ein neues Zeitalter beim Artenschutz einläuten. Unser Beitrag zum Artenschutz ist das ,Volksbegehren plus‘. Mit einem Plus für die Artenvielfalt und einem Plus bei der Naturschutz-Förderung.“

Man könne die Artenvielfalt nur dauerhaft erhalten, so Glauber, „wenn wir auch die Grundeigentümer dafür gewinnen können. 75 Millionen Euro zusätzliche Mittel und hundert neue Stellen für staatliche Berater stehen uns zur Verfügung.“

Gerade Streuobstwiesen hätten eine hohe ökologische Bedeutung für die Artenvielfalt, meint der Umweltminister. „Dazu setzen wir neben dem gesetzlichen Biotopschutz auf eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft. Wir haben die Förderung für Streuobstwiesen deutlich angehoben.“ Das, sagt Glauber, zeige klar: „Wir wollen mehr und nicht weniger Obstbäume.“

Verwandte Themen


3 Kommentare