Biotop-Kartierung: "Todesstoß" für Streuobstwiesen im Kreis Forchheim?

1.7.2020, 16:05 Uhr
Biotop-Kartierung:

© Stefan Hippel

„Die neue Verordnung würde dem Schutz der bayerischen Streuobstbestände den Todesstoß versetzen“, meint der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer in einer aktuellen Mitteilung.

Worum genau geht es? Konkret um die neue Biotopkartierung im Freistaat, die schon vergangenes Jahr für Diskussionen sorgte. Diese Kartierung wird bayernweit seit 1985 vom Landesamt für Umwelt (LfU) erhoben – das dem bayerischen Umweltministerium unterstellt ist – und dient zur Bestandsaufnahme wertvoller Flächen und Pflanzenarten. Kurzum: Sie regelt, wie und wann insbesondere Obstwiesen künftig als Biotope eingestuft werden. Hier ist vor allem die Höhe des Ast-Ansatzes der Obstbaumkronen entscheidend. Ab 1,60 Meter war dafür bislang das Biotop-Kriterium.

Die neue Verordnung des Umweltministeriums allerdings sieht unter anderem vor, dass erst ab einem 1,80 Meter hohen Ast-Ansatz der Baumkronen das Kriterium für ein gesetzlich geschütztes Biotop erfüllt ist.

Wie schon letztes Jahr spielt sich die aktuelle Debatte vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt („Rettet die Bienen“) ab, das Anfang 2019 mit einer Rekordbeteiligung von über 1,7 Millionen Unterschriften bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Und das wenige Wochen später, für viele überraschend, von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und vom Landtag „eins zu eins“ als Gesetzentwurf übernommen wurde. Am 1. August 2019 trat das Gesetz in Kraft. Ein Kernpunkt darin ist der Schutz der Streuobstwiesen als Biotope.

"Aushebelung" des Volksbegehrens?

Die angedachten neuen Kriterien zur Biotopkartierung würden nun aber, ist sich der LBV sicher, das Volksbegehren „aushebeln“: Probekartierungen des Vogelschutzbundes in drei fränkischen Landkreisen (Erlangen-Höchstadt, Bamberg und Miltenberg) hätten „klar aufgezeigt, dass dort alle 21 Streuobstflächen durch das veränderte Schutzraster fallen würden“.

Der derzeitige Verordnungsentwurf müsse deshalb „in jedem Fall nachgebessert werden“, meint LBV-Chef Schäffer. Doch „nachdem unsere Einwände im Verfahren nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns gezwungen Klage einzureichen. Das sind wir den über 1,7 Millionen Bürgern, die den verbesserten Schutz der Streuobstwiesen durch ihre Unterschrift für das Volksbegehren Artenvielfalt unterstützt haben, schuldig“, so Schäffer weiter.

 

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