Bürgerentscheid in Dormitz: Fronten bleiben verhärtet

15.5.2019, 12:00 Uhr
Bürgerentscheid in Dormitz: Fronten bleiben verhärtet

© Karl Heinz Wirth

„Die Gemeinderäte wurden in der Novembersitzung damals einfach überfahren“, sagte Schmitt. „Es ist unverständlich wie man ein solches Thema im Gemeinderat einfach durchwinkt.“ Räte und Bürgermeister sollten sich fragen, ob solche Entscheidungen, wie der Beschluss für einen hauptamtlichen Bürgermeister, als „gutes Vorgehen in der Öffentlichkeit, ohne die Bürger vorher umfassend darüber zu informieren“, gesehen würden.

„Die Bürger haben ein Recht zu wissen, was an Kosten auf sie zukommt“, meinte Schmitt. Ebenso kritisch sieht er die Stimmzettel, getrennte Wahllokale und gesondert zu beantragende Briefwahlunterlagen – und macht die Gegenseite für die irreführende Vorgehensweise verantwortlich. Geschäftsleiter Nicky Weber erklärte auf Nachfrage, das Ministerium habe empfohlen, ein separates Wahllokal für den Bürgerentscheid einzurichten. Die Abstimmung wird in der Mehrzweckhalle sein und mit acht bis zehn Wahlurnen ausgestattet, so Weber. Die Stimmzettel für das Bürgerbegehren werden nicht von der Verwaltung entworfen, sondern seien vorgegeben, teilte Geschäftsleiter Weber mit.

Die Mehrkosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister beliefen sich auf sechs Jahre hochgerechnet auf 330.000 Euro, rechnete Schmitt vor und erläuterte, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren ohnehin kostenintensive Aufgaben vor sich habe. Während, so Schmitt, die Kosten für einen ehrenamtlichen Bürgermeister die Gemeindekasse mit 55.000 Euro jährlich belasten. „Das sind schon stolze Einkünfte, die man im Ehrenamt verdient“, bemerkte ein Bürger.

Bürgerentscheid in Dormitz: Fronten bleiben verhärtet

© NN-Infografik

In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass der im November gefasste Gemeinderatsbeschluss als „seltsam“ empfunden wird. Eine Bürgerin nahm dies zum Anlass, nachzufragen, welcher Grund zehn Gemeinderäte bewogen habe, für diesen Antrag zu stimmen. „Warum ist das Ratsbegehren mit auf dem Stimmzettel?“, wurde nachgefragt. Wenn man „Angst vor der Demokratie hat, kommen solche Stimmzettel dabei heraus“, lautete die Antwort.

„Wird es in Zukunft vermehrt Bürgerbegehren geben?“, so eine andere Frage. Antwort aus den Reihen der Berufsbürgermeister-Gegner: „Bürgerbegehren gibt es dann, wenn man die Bürger vorher nicht umfassend informiert.“ Selbst wenn eine Entscheidung durch den Gemeinderat rechtlich einwandfrei sei, müsse man damit nicht einverstanden sein. „Sollte eine ausreichende Mehrheit anderer Auffassung sein, kann ein Bürgerentscheid beantragt werden.“

Dann meldete sich ein anderer Bürger zu Wort: Warum wurde der Tagesordnungspunkt nicht vertagt, wollte er wissen. Jeder der Räte hätte in der Sitzung die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf Vertagung zu stellen. Das passe zum Gesamtbild „dieses Gemeinderats, da wird gemauschelt und vertuscht“. Eine solche Vorgehensweise halte er für völlig undemokratisch, schimpfte er.

Parteipolitischer Hintersinn?

Ein Zuhörer ergänzte, dass er „keinen Bürgermeister“ brauche. Selbst wenn der Arbeitsaufwand gestiegen wäre, rechtfertige dies keinen hauptamtlichen Bürgermeister. „Die Freien Wähler wollen sich mit diesem Gemeinderatsbeschluss nur den Posten des Bürgermeisters für die nächsten Jahre sichern“, argumentierten einige Anwesende.

Ähnlich kontrovers wurde auch zum Thema Ausgleichsflächen diskutiert. Ein Bürger hatte nachgefragt, wie es möglich sei, dass der Zweite Bürgermeister im Außenbereich bauen dürfe und seine Ausgleichsflächen in Dinkelsbühl angebe. „Gibt es in Dormitz denn nicht genügend Ausgleichsflächen?“, fragte er.

Die Gemeinde habe genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung, antwortete Alt-Bürgermeister Gerhard Schmitt – sodass man in anderen Gemeinden keine Flächen erwerben müsste, „obwohl das zulässig ist“.

Auf Nachfrage bei der Verwaltung, teilte diese mit, dass es unter Schmitt versäumt wurde, Flächen in das Ökokonto einzubringen. Es gebe nur zwei Flurnummern, die als Ausgleichsflächen zur Verfügung stünden und jetzt in Beanspruchung sind: für das Baugebiet „Brandbachauen“ und den geplanten neuen Kindergarten. Ebenfalls stellte die Verwaltung klar, dass der Zweite Bürgermeister nicht Bauherr sei, sondern dessen Tochter – die mit einer Kostenübernahmeerklärung für die Ausgleichsflächen sorgen muss.

Ohne diese Erklärung wären die Kosten von der Gemeinde zu tragen. In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde dies einstimmig beschlossen.

Christoph Schmitt wies in seinem Schlusswort noch einmal darauf hin: „Wir haben alle informiert, sollten sich die Bürger für einen hauptamtlichen Bürgermeister entscheiden, werden wir dies akzeptieren.“

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