Bürgermeister im Kreis Forchheim: Ehrenamt oder Hauptamt?

24.4.2019, 10:41 Uhr

Bei solchen Fragen ist Rechtsexperte Frithjof Dier, Geschäftsbereichsleiter für kommunale und soziale Angelegenheiten am Landratsamt Forchheim, der Ansprechpartner. Dier erklärt:

In Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern ist der Erste Bürgermeister grundsätzlich nach der gesetzlichen Regelung ehrenamtlich. Der Gemeinderat kann aber spätestens 90 Tage vor der Wahl durch eine Satzung bestimmen, dass der Bürgermeister hauptamtlich sein soll. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, bei uns im Landkreis gilt dies also nur für die Stadt Forchheim, ist der Erste (oder Ober-) Bürgermeister zwingend hauptamtlich.

Einen Stellvertreter als Zweiten Bürgermeister braucht es zwingend. Diese werden vom Gemeinderat gewählt — aus seiner Mitte. Ein weiterer (Dritter) Bürgermeister kann, muss aber nicht zwingend vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt werden. Die Stellvertreter sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig — können aber ausnahmsweise hauptamtlich sein, wenn die Gemeinde dies durch eine Satzung bestimmt. Im Landkreis Forchheim gibt es solche Satzungen nicht, sie sind aber auch nur für größere Städte angebracht.

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