Chaos am Montag? Kritik an Umsetzung der Testpflicht an Schulen im Kreis Forchheim

9.4.2021, 18:31 Uhr
Chaos am Montag? Kritik an Umsetzung der Testpflicht an Schulen im Kreis Forchheim

© Foto: imago images/Eibner

Die Schulen und Kitas sind nächste Woche im Landkreis Forchheim offen, teilt das Landratsamt mit. Die 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 93,8. Also gilt: In Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Abstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann, ansonsten Wechselunterricht. In Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen und organisierten Spielgruppen erfolgt die Betreuung in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb).

Das Landratsamt teilt zudem mit: Neben den bisherigen Möglichkeiten sind ab dem heutigen Samstag Schnelltests bei der Abstrichstelle in Forchheim möglich, (Ruhalmstraße, Großparkplatz Ehrenbürg-Gymnasium). Das Testzentrum, das der ASB betreibt, wurde mit einem zusätzlichen Raumcontainer erweitert, der Wartebereich optimiert. Bisher waren nur PCR-Tests nach Vereinbarung möglich.

Sich am Wochenende im Testzentrum testen lassen

Der ASB weist darauf hin, dass entgegen einer Mitteilung des Landratsamts die Tests ohne Terminvereinbarung möglich sind, an diesem Wochenende zu diesen Zeiten: Im Testzentrum Ruhalmstraße am Samstag und Sonntag, 9 bis 13 Uhr, und im Testzentrum am Kirchenplatz in Ebermannstadt (BRK) am Samstag, 15 bis 19 Uhr, und Sonntag, 9 bis 13 Uhr.

Mitzubringen sind Gesundheitskarte, Ausweis und idealerweise ein unter qr.deineanmeldung.de erstellter QR-Code. Ansonsten sind die Tests in der Ruhalmstraße laut Landratsamt Dienstag und Donnerstag, je 14 bis 17 Uhr, und Samstag, 9 bis 12 Uhr, möglich. Die Zeiten für PCR-Tests nach Vereinbarung: Montag bis Freitag, je 14 bis 17 Uhr. Hinweis des Landratsamtes: "Nur Personen ohne Symptome haben Anspruch, bei Symptomen an den Hausarzt wenden."

Kritik aus den Schulen

Am Mittwoch hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Einführung einer Testpflicht an bayerischen Schulen nach den Osterferien verkündet. Schüler müssen künftig zweimal pro Woche einen negativen PCR-, Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Die Kinder können einen Selbsttest direkt in den Schulen machen.

"Grundsätzlich bin ich für das Testen, aber nicht in der Schule", sagt Markus Denk, Lehrer am Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim. Mit der Q12 hatte er an einem Pilotprojekt zu Gurgel-Pooltests teilgenommen (wir berichteten). Diese Studie wurde vom Gesundheitsministerium mit 1,3 Millionen Euro gefördert. Die Schüler führten den Test zu Hause durch, die Proben wurden dann in der Schule gesammelt. "Das ist besser als Tests in der Schule, da geht fast die ganze erste Stunde für das Testen drauf und infizierte Schüler haben schon den Schulweg hinter sich", sagt Denk.

Positiv getestete Schüler beaufsichtigen

Er ärgert sich über das Vorgehen, am Freitag gab es noch einige Ungereimtheiten: "Bislang blieben bei einer Infektion die Namen unbekannt. Jetzt muss ein Schüler dann im Klassenzimmer vor allen aufstehen und rausgebracht werden", so Denk. Bis jetzt habe es kein Schreiben vom Ministerium über das genaue Vorgehen für Lehrer gegeben, kritisiert er.

"Positiv getestete Schüler müssen ja beaufsichtigt werden bevor Eltern sie abholen." Das EGF habe entschieden, dass das die Schulpsychologin übernehme. Denk findet es nicht richtig, dass Lehrer die Tests beaufsichtigen sollen, ohne selbst geimpft zu sein. "Nur die Grundschullehrer bekommen zuerst ein Impfangebot." Auch der bayerische Elternverband begrüßt zwar Tests, aber nicht die Durchführung in der Schule.

Was, wenn ein Kind den Test verweigert?

Cordula Haderlein, Leiterin des Forchheimer Schulamts, ist dagegen "sehr zuversichtlich, dass alles reibungslos klappt". Viele Schüler würden sich bereits zuvor beim Hausarzt, in der Apotheke oder einem Testzentrum testen lassen und das Ergebnis, das 48 Stunden lang gilt, mitbringen. Mit Fortbildungsvideos und BRK-Schulungen, an denen Lehrer in den Osterferien teilnahmen, seien alle gut vorbereitet.

"In den ersten und zweiten Klassen sind Kinder vielleicht noch unbeholfener und stoßen ein Röhrchen um, für diese Lehrer haben wir am Freitag noch Schutzkleidung ausgegeben", erklärt sie. Und wenn ein Kind den Test verweigert? "Es gibt nach wie vor die Möglichkeit der Krankmeldung ohne ärztliches Attest. Ob das aus Angst vor Ansteckung oder Ablehnung dem Test gegenüber passiert, wissen wir nicht."

Wie berichtet, hat der Forchheimer Anwalt Mario Bögelein beim Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen eingereicht. Auf NN-Nachfrage erklärt er: "Diese Testpflicht widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs." Im März war eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen gekippt worden. Für die Testung von Symptomlosen "fehlt die Rechtsgrundlage im Infektionschutzgesetz", sagt der Anwalt. Bis Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung über den Eilantrag vor.